Mit zwei weitreichenden Beschlüssen hat der Bundesrat am Freitag sowohl die Erinnerungskultur als auch den Schutz sprachlicher Minderheiten in den Mittelpunkt gerückt.
Handel mit Gegenständen von NS-Opfern soll strafbar werden
Auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen beschloss die Länderkammer, einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, der den kommerziellen Handel mit Gegenständen von Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft künftig weitgehend verbieten soll.
Betroffen wären insbesondere persönliche Dokumente und Erinnerungsstücke mit direktem Bezug zu Verfolgten des NS-Regimes. Dazu zählen unter anderem Briefe, Tagebücher, amtliche Unterlagen, Krankenakten sowie persönliche Gegenstände wie Kleidungsstücke mit Judenstern.
Nach dem Willen des Bundesrates sollen entsprechende Kaufverträge künftig rechtlich unwirksam sein. Darüber hinaus soll ein neuer Straftatbestand geschaffen werden. Wer entgegen dem Verbot mit solchen Gegenständen handelt, könnte künftig mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Ausnahmen sind vorgesehen. Museen, Archive, Bibliotheken sowie wissenschaftliche Einrichtungen sollen weiterhin solche Gegenstände erwerben und verwahren dürfen, sofern dies der historischen Aufarbeitung oder dem Gedenken an die Opfer dient.
In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, dass der Handel mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern regelmäßig öffentliche Empörung auslöse. Besonders problematisch sei die Vermarktung von Briefen, Tagebüchern oder persönlichen Dokumenten ehemaliger KZ-Häftlinge, bei denen kommerzielle Interessen über das Andenken der Verfolgten gestellt würden.
Bevor das Vorhaben Gesetz werden kann, muss sich nun zunächst die Bundesregierung mit dem Entwurf befassen. Anschließend liegt die Entscheidung beim Bundestag.
Bundesrat fordert mehr Schutz für Minderheitensprachen
Ebenfalls beschlossen wurde eine Entschließung zum besseren Schutz von Regional- und Minderheitensprachen im europäischen Markenrecht.
Die Länder fordern die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für Änderungen der Markenrechtsverordnung einzusetzen. Künftig sollen Marken nicht mehr eingetragen werden können, wenn sie Begriffe verwenden, die in geschützten Regional- oder Minderheitensprachen lediglich beschreibende oder allgemein gebräuchliche Ausdrücke darstellen.
Nach Auffassung der Länder werden Minderheitensprachen bislang benachteiligt. Während bei den großen Amtssprachen der Europäischen Union zahlreiche sprachliche Besonderheiten berücksichtigt würden, würden bei kleineren Sprachgemeinschaften dieselben zahlenmäßigen Maßstäbe angelegt. Dies führe dazu, dass sogar alltägliche Begriffe als Marken geschützt werden könnten.
Betroffen sind nach Angaben des Bundesrates unter anderem Nordfriesisch, Niederdeutsch, Saterfriesisch, Sorbisch sowie das Romanes der deutschen Sinti und Roma.
Mit der Entschließung soll verhindert werden, dass sprachliches Kulturgut kleiner Sprachgemeinschaften durch markenrechtliche Eintragungen privatisiert wird.
Ob die Bundesregierung die Vorschläge aufgreift und auf europäischer Ebene weiterverfolgt, ist derzeit noch offen.
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