Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich kritisiert. In einer umfangreichen Stellungnahme zur geplanten Beitragssatzstabilisierung warnen die Länder vor zusätzlichen Belastungen für Versicherte, Krankenhäuser, Apotheken und die pharmazeutische Industrie.
Hintergrund ist die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen. Die Bundesregierung will mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket steigende Defizite begrenzen und einen weiteren Anstieg der Krankenkassenbeiträge verhindern. Die Länder unterstützen zwar das Ziel der finanziellen Stabilisierung, halten viele der vorgeschlagenen Maßnahmen jedoch für problematisch.
Länder fordern mehr Geld vom Bund
Besonders kritisch sehen die Länder die Finanzierung sogenannter versicherungsfremder Leistungen. Dabei handelt es sich um Aufgaben, die nach Auffassung des Bundesrates nicht von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden sollten.
Dazu zählen beispielsweise Leistungen für Empfänger von Grundsicherung oder andere gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Die Länder argumentieren, dass diese Kosten vollständig aus Steuermitteln finanziert werden müssten und nicht über die Beiträge der Versicherten.
Der Bundesrat fordert deshalb, dass der Bund die Krankenversicherungsbeiträge von Bürgergeld- und Grundsicherungsempfängern vollständig übernimmt.
Krankenhäuser sehen sich unter Druck
Große Sorgen bereiten den Ländern die Auswirkungen auf die Krankenhäuser. Diese hätten bereits erhebliche finanzielle Belastungen tragen müssen und würden durch weitere Sparmaßnahmen zusätzlich unter Druck geraten.
Die Länder warnen sogar vor einer steigenden Insolvenzgefahr für Kliniken. Gleichzeitig verlangen sie einen spürbaren Abbau bürokratischer Vorgaben im Gesundheitswesen, um Kosten zu senken und Personal zu entlasten.
Kritik an höheren Abschlägen für Pharmaindustrie und Apotheken
Auch die geplanten Einsparungen bei Arzneimitteln stoßen auf Widerstand.
Die Bundesregierung plant unter anderem höhere Herstellerabschläge. Das bedeutet, dass Pharmaunternehmen den Krankenkassen größere Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente gewähren müssten.
Nach Ansicht des Bundesrates würde dies die wirtschaftliche Planungssicherheit der Unternehmen beeinträchtigen.
Kritik gibt es zudem an der geplanten Erhöhung des sogenannten Apothekenabschlags. Dieser Betrag wird von den Apotheken für jedes verschriebene Medikament an die Krankenkassen abgeführt. Die Länder befürchten zusätzliche wirtschaftliche Belastungen insbesondere für kleinere Apotheken.
Familienversicherung soll teurer werden
Besonders kontrovers wird eine geplante Änderung bei der Familienversicherung diskutiert.
Bislang können Ehepartner ohne eigenes Einkommen häufig beitragsfrei über den berufstätigen Partner mitversichert werden. Nach den Plänen der Bundesregierung soll hierfür künftig ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden.
Vorgesehen ist ein Zuschlag von 2,5 Prozent auf das Einkommen des erwerbstätigen Ehepartners.
Der Bundesrat befürchtet dadurch erhebliche soziale Härten. Betroffen wären insbesondere ältere Ehepaare sowie Familien, bei denen ein Partner über viele Jahre die Kinderbetreuung oder die Arbeit im Familienbetrieb übernommen hat und deshalb kein eigenes Einkommen erzielt.
Die Länder verlangen deshalb längere Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen.
Was sich für Versicherte konkret ändern könnte
Sollte das Gesetz in der derzeitigen Form beschlossen werden, würden Versicherte mehrere Veränderungen spüren:
- Die Eigenbeteiligungen der Versicherten sollen einmalig um 50 Prozent steigen.
- Die Beitragsbemessungsgrenze soll um 300 Euro pro Monat angehoben werden, wodurch Gutverdiener höhere Beiträge zahlen müssten.
- Homöopathische Behandlungen sollen nicht mehr von den Krankenkassen erstattet werden.
- Für bestimmte mitversicherte Ehepartner könnten zusätzliche Beiträge fällig werden.
Gleichzeitig sollen die Ausgaben der Krankenkassen begrenzt werden. So plant die Bundesregierung unter anderem Obergrenzen für Verwaltungskosten, Werbeausgaben und Managergehälter der Krankenkassen.
Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen
Die Stellungnahme des Bundesrates ist für die Bundesregierung nicht bindend. Sie kann die Forderungen der Länder nun prüfen und in den weiteren Gesetzgebungsprozess einfließen lassen.
Anschließend wird sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen. Erst nach einem endgültigen Beschluss muss der Bundesrat erneut über das Vorhaben entscheiden.
Schon jetzt zeichnet sich jedoch ab, dass die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung zu den umstrittensten sozialpolitischen Projekten der kommenden Monate gehören dürfte.
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