Dürfen KI-Systeme Fotos aus dem Internet einfach analysieren?
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich im September 2026 mit einer der wichtigsten Urheberrechtsfragen der KI-Ära beschäftigen:
Darf künstliche Intelligenz Bilder aus dem Internet für Trainingsdaten analysieren — auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Fotografen?
Der Fall könnte weitreichende Folgen für:
- KI-Unternehmen,
- Fotografen,
- Bildagenturen
- und die gesamte digitale Kreativbranche haben.
Milliarden Datensätze für KI-Training
Im Mittelpunkt steht ein gemeinnütziger Verein, der einen gigantischen Datensatz mit rund 5,85 Milliarden Bild-Text-Paaren öffentlich zur Verfügung stellt.
Dieser Datensatz wird genutzt, um sogenannte generative KI-Systeme zu trainieren — also Systeme, die später selbst:
- Bilder,
- Texte
- oder andere Inhalte erzeugen können.
Die Datenbank enthält dabei:
- Bildbeschreibungen,
- Weblinks zu Bildern
- sowie Informationen über Bildinhalte.
Die Bilder selbst sollen laut Verfahren allerdings nicht dauerhaft gespeichert worden sein.
Fotograf sieht Urheberrecht verletzt
Geklagt hat ein Fotograf, dessen Bild im Rahmen dieses Analyseprozesses heruntergeladen wurde. Konkret ging es um ein Vorschaubild seiner Fotografie, das von einer Bildagentur im Internet angeboten wurde.
Der Fotograf argumentiert:
Schon der Download und die Analyse seines Bildes verletzten sein Urheberrecht.
Besonders brisant:
Die Bildagentur hatte automatisierte Zugriffe durch Bots und Programme auf ihrer Webseite ausdrücklich untersagt.
Bisherige Gerichte sahen KI-Nutzung als erlaubt an
Sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Oberlandesgericht Hamburg wiesen die Klage jedoch ab.
Die Gerichte argumentierten:
Die Nutzung falle unter die gesetzlichen Ausnahmen für sogenanntes „Text und Data Mining“.
Das bedeutet:
Digitale Werke dürfen unter bestimmten Voraussetzungen automatisiert analysiert werden, um:
- Muster,
- Zusammenhänge,
- Trends
- oder Informationen zu erkennen.
Der entscheidende Streitpunkt: Maschinenlesbarer Widerspruch
Ein zentrales Problem des Falls:
Ein Rechteinhaber kann die Nutzung seiner Inhalte zwar untersagen — allerdings laut Gesetz nur in „maschinenlesbarer Form“.
Nach Auffassung der Gerichte genügte der einfache Hinweis der Bildagentur in normaler Sprache dafür nicht.
Mit anderen Worten:
Menschen konnten das Verbot lesen.
Maschinen offenbar nicht eindeutig genug.
Willkommen im Jahr 2026:
Nicht mehr der Mensch entscheidet allein — sondern ob Bots den Hinweis technisch korrekt verstehen.
Forschung oder Geschäftsmodell?
Zusätzlich spielt die Frage eine Rolle, ob der beklagte Verein tatsächlich wissenschaftliche Forschung betreibt.
Die Gerichte sahen das bislang so:
- Der Verein verfolge keine kommerziellen Zwecke,
- arbeite wissenschaftlich
- und stelle die Daten offen zur Verfügung.
Dass später auch kommerzielle KI-Unternehmen auf diese Daten zugreifen könnten, ändere daran nichts.
Genau diese Argumentation dürfte für viele Kreative allerdings schwer nachvollziehbar sein.
Grundsatzfrage für die KI-Zukunft
Der Fall zeigt das zentrale Dilemma der KI-Revolution:
KI-Systeme benötigen gigantische Datenmengen zum Lernen.
Diese Daten stammen oft aus dem Internet.
Und damit regelmäßig aus urheberrechtlich geschützten Werken.
Die große Frage lautet deshalb:
Darf KI alles analysieren, was öffentlich sichtbar ist?
Oder brauchen Kreative künftig stärkeren Schutz gegen automatisiertes Datensammeln?
September-Entscheidung mit enormer Bedeutung
Der Bundesgerichtshof wird nun am 3. September 2026 über den Fall verhandeln.
Das Urteil dürfte weit über Deutschland hinaus Beachtung finden.
Denn am Ende geht es um nichts Geringeres als:
- die Grenzen des KI-Trainings,
- die Zukunft des digitalen Urheberrechts
- und die Frage, wem Daten im Zeitalter künstlicher Intelligenz eigentlich noch gehören.
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