Wenn Gerichte plötzlich neutral auf Dinge schauen – für manche offenbar ein Schock
Manchmal ist es tatsächlich hilfreich, wenn sich ein Gericht eine Angelegenheit einmal nüchtern und neutral anschaut. Denn wenn jede Seite fest davon überzeugt ist, ausschließlich die Wahrheit gepachtet zu haben, fehlt gelegentlich der berühmte Blick von außen.
Besonders interessant wird es allerdings, wenn bis heute offenbar noch keine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt wurde, aus der eindeutig hervorgeht, dass die betreffende Kanzlei die TGI überhaupt wirksam vertreten darf. Unsere bescheidene Bitte lautet deshalb:
Wir würden diese Vollmacht gerne einmal im Original sehen.
Nicht aus Neugier.
Sondern aus purer Lebenserfahrung.
Denn in der Vergangenheit meldeten sich bereits mehrfach Rechtsanwälte zu angeblichen Mandaten, bei denen sich später herausstellte:
Die Vollmacht war ungefähr so real wie manche Renditeversprechen im Kryptobereich.
Und bevor am Ende wieder Kosten entstehen für Schreiben mit juristischem Nebelmaschinen-Effekt, schaut man lieber einmal genauer hin.
Die eidesstattliche Versicherung des „europäischen Kryptowunders“
Besonders spannend wirkt zudem die Tatsache, dass ausgerechnet eine Person eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben soll, die aus unserer Sicht eher als „europäischer Kryptoscammer mit Wiedererkennungswert“ bekannt ist.
Das ist ungefähr so beruhigend, wie wenn ein Taschendieb plötzlich als Sicherheitsberater auftritt.
Dabei stützt man sich offenbar auf einen Chatverlauf, den wir selbstverständlich vollständig gesichert haben. Man lernt ja mit den Jahren.
WhatsApp – der natürliche Feind jeder kreativen Erinnerungskultur
Der betreffende Chat liegt im Original vor.
Mit Zeitstempel.
Mit Verlauf.
Mit allem drum und dran.
Und genau deshalb halten wir eine staatsanwaltschaftliche Klärung durchaus für einen vernünftigen Ansatz. Das wurde der betreffenden Person übrigens bereits mitgeteilt.
Was wiederum zeigt:
WhatsApp ist manchmal erstaunlich schlecht geeignet für spätere kreative Erinnerungslücken.
Immerhin keine 12-Stunden-Ganovenfrist
Positiv hervorheben muss man allerdings:
Man hat uns diesmal nicht die inzwischen fast schon klassische „12-Stunden-Sofort-Unterwerfungsfrist“ mancher besonders hektischer Abmahnkanzleien gesetzt.
Nein.
Man gewährte tatsächlich eine Woche Zeit.
Fast schon menschlich.
Vielleicht erlebt die juristische Welt ja doch noch eine kleine Renaissance der Höflichkeit.
Vielleicht sollte man intern nochmal sprechen
Spannend bleibt dennoch die Frage, warum man offenbar nicht genauer prüft, wer dort eigentlich welche Erklärung abgibt.
Denn wenn man Personen seit Jahren kennt, weiß man irgendwann ziemlich genau:
- wer gerne Geschichten erzählt,
- wer versucht, andere aufs Glatteis zu führen,
- und bei wem man besser jede Unterhaltung dokumentiert.
Uns war jedenfalls bereits während des Chats klar:
Hier versucht jemand, eine Falle zu bauen.
Nur dumm, wenn die Gegenseite dabei vergisst, dass unser Anwalt von Anfang an vollständig eingebunden war.
Diese Erkenntnis dürfte den betreffenden Kryptospezialisten allerdings erst jetzt beim Lesen dieses Artikels treffen.
Manchmal schreibt das Leben eben die schönsten Satiren ganz alleine.
Härtling vertritt jetzt auch R.V.? Privat? Schade das sich das Mandat für Mario B. schon die Österreicherin geschnappt hat.