Bundesgerichtshof entscheidet morgen über die Revision in Sachen Canada Gold Trusts

Published On: Montag, 15.07.2019By Tags:

Die deutschen Publikumspersonengesellschaften Canada Gold Trust I bis IV KG haben
insgesamt ca. 60 Millionen Euro Anlegergelder eingesammelt. Geschäftsziel war, das Geld
nach Abzug der Unkosten (ca. 20 Prozent) an Tochtergesellschaften der kanadischen
Henning Gold Mines Inc. (HGM) darlehensweise zu überlassen.

Diese Tochtergesellschaften sollten auf angeblich aussichtsreichen Bergbaugebieten (Claims) Gold im Tagebau fördern. Nach Abzug der Kosten wurden ca. 40 Millionen Euro über den Atlantik transferiert, wobei die Tochtergesellschaften zunächst einmal das Geld auf einem Konto der Commerzbank in Konstanz in Empfang genommen haben. Die kanadischen Goldfördergesellschaften sollten dann die Darlehen mit ca. 28 Prozent pro Jahr (!) verzinst über eine Laufzeit von durchschnittlich 3 Jahren an die deutschen Fondgesellschaften zurückzahlen, woraus sich ein Gewinn für die Anleger von 14 Prozent pro Jahr nach Abzug des Anteils der Fondgesellschaften ergeben sollte. Das Konzept ist insgesamt gescheitert, die in Aussicht genommenen Claims erwiesen sich als nicht ertragreich, die Anlegergelder sind verloren, die Fonds behaupten seit nunmehr fast 18 Monaten, sie arbeiteten an einem Rettungskonzept in Kanada, welches allerdings weiteres Geld erfordere. Die Fondgesellschaften haben, vertreten durch die neue geschäftsführende Gesellschaft Xolaris Verwaltungs GmbH des Herrn Walter Döring, die Anleger massenhaft zur Rückzahlung der bereits erfolgten Entnahmen aufgefordert. Ob und mit welchem Ergebnis die kanadischen Schürfgesellschaften jedoch saniert werden können, steht in den Sternen, ebenso, ob und wie die deutschen Fondgesellschaften daran teilhaben können. Gegen die Verantwortlichen läuft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in Mannheim. Die Emissionsgesellschaft sowie die geschäftsführenden Gesellschaften Canada Gold Trust GmbH, Canada Gold Trust Verwaltungs GmbH und Canada Gold Trust Management GmbH sind zwischenzeitlich in Insolvenz.

Morgen am 16.07.2019 soll der Bundesgerichtshof über einen wichtigen Aspekt entscheiden. Durfte die Canada Gold Trust Gelder von Anlegern zurückfordern?

Wir berichten dann.

One Comment

  1. Paul Dienstag, 18.02.2020 at 00:47 - Reply

    Am Gold in Kanada hat es nie gefehlt. Fakt ist, dass die verantwortlichen Direktoren der HGM Gruppe bzw. CGTs 1 bis 4 hier nicht Gold Mining, sonder „Geld-Mining“ betrieben haben. Bei „echter“ Ueberpruefung der Fakten waere es ein Leichtes gewesen, diesen vorsaetzlichen Betrug nachzuweisen. KEIN Anleger haette angelegtes Geld verlieren koennen/muessen. Im Gegenteil; ohne die von den Verantwortlichen betriebene fachgerechte „Ausblutung“ der von Deutschland aus verwalteten Konten haette JEDER Anleger termingerecht bedient weren koennen. Leider interessiert das weder Anwaelte noch „Aufklaerer“. Im Verhaeltnis zu anderen, aehnlichen Faellen aus der langen Liste des „gauen Kapitalmarktes“ im deutschsprachigen Raum sind die vergeigten ca. 60 Mio. Euro Deutscher Sparer eher „Peanuts“. Autorisierte Abzocke.

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