Karlsruhe/Leipzig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Mannes wegen mehrerer schwerer Sexualstraftaten in Leipzig bestätigt. Wie aus einem Beschluss des 5. Strafsenats vom 19. Mai 2026 hervorgeht, wurde die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Das Landgericht Leipzig hatte den Angeklagten im Dezember 2025 unter anderem wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, besonders schwerer sexueller Nötigung sowie weiterer Sexualdelikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts beging der Mann in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt fünf schwere Sexualstraftaten gegen verschiedene Frauen in Leipzig. Die Taten ereigneten sich überwiegend in den frühen Morgenstunden im Bereich des Leipziger Rosentals sowie am Cospudener See. Eine weitere Tat fand in den Abendstunden im Leipziger Stadtteil Eutritzsch statt.
Zu den Opfern gehörten unter anderem Joggerinnen sowie eine Schwimmerin. In mehreren Fällen wurden die Frauen erheblich körperlich verletzt. Darüber hinaus erlitten die Betroffenen nach Angaben des Gerichts teilweise schwere psychische Folgen.
Der Bundesgerichtshof erklärte, die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts Leipzig ist damit endgültig rechtskräftig.
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