Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat eine neue Förderrichtlinie für Projekte im Bereich „Physik der kleinsten Teilchen“ veröffentlicht. Die Förderung läuft im Rahmen des Programms „Erforschung von Universum und Materie“ (ErUM).
Ziel ist es, deutsche Forschungsgruppen stärker an internationalen Großforschungsanlagen wie CERN, FAIR/GSI oder Belle II in Japan zu beteiligen. Gefördert werden vor allem Projekte zur Elementarteilchen-, Hadronen- und Kernphysik.
Im Mittelpunkt stehen große wissenschaftliche Fragen:
Woraus besteht Materie? Was ist Dunkle Materie? Welche Kräfte wirken im Innersten der Teilchenwelt? Wie sind schwere Elemente entstanden? Und gibt es Physik jenseits des bekannten Standardmodells?
Gefördert werden unter anderem die Entwicklung und Verbesserung von Hightech-Detektoren, Auslesesystemen, neuen Messmethoden, Analyseverfahren sowie Anwendungen von Künstlicher Intelligenz, Machine Learning, Mikroelektronik und Quantentechnologien. Auch Beiträge zu Computing-Infrastrukturen wie dem Worldwide LHC Computing Grid oder dem Green IT Cube bei GSI/FAIR können unterstützt werden.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Bei Verbundprojekten muss mindestens eine Hochschule beteiligt sein. Unternehmen können insbesondere dann gefördert werden, wenn ein Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in wirtschaftliche Anwendungen vorgesehen ist.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können bei nichtwirtschaftlichen Vorhaben grundsätzlich bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Ausgaben erhalten. Für Hochschulen kann zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent gewährt werden. Unternehmen müssen sich in angemessenem Umfang selbst beteiligen; die Förderquoten richten sich nach EU-Beihilferecht.
Ein wichtiger Bestandteil der Richtlinie ist auch die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Doktorandinnen, Doktoranden sowie Forschende in frühen Karrierephasen sollen gezielt in internationale Großgeräteforschung eingebunden werden.
Anträge müssen bis spätestens 1. Juli 2026 über das elektronische Antragssystem easy-Online eingereicht werden. Die Vorhabenbeschreibung ist auf Englisch zu verfassen. Der geplante Förderbeginn ist der 1. Juli 2027. Die Projekte sollen in der Regel drei Jahre laufen, in Ausnahmefällen bis zu fünf Jahre.
Die Richtlinie ist zunächst bis 30. Juni 2027 befristet, kann aber abhängig von der EU-beihilferechtlichen Grundlage bis längstens 31. Dezember 2032 verlängert werden.
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