Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht. Gefördert werden Projekte zur Stärkung maritimer Sicherheit und zum besseren Schutz maritimer Infrastrukturen – also etwa von Häfen, Seewegen, Offshore-Windparks und Unterseekabeln.
Die Förderung läuft im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“.
Worum geht es?
Hintergrund sind wachsende Risiken im maritimen Bereich:
Sabotage, hybride Bedrohungen, geopolitische Spannungen, technische Störungen, Naturereignisse und Angriffe auf kritische Infrastruktur.
Ziel der Förderung ist es, neue Technologien, Maßnahmen und Strategien zu entwickeln, die helfen sollen,
- Seewege sicherer zu machen
- maritime kritische Infrastrukturen besser zu schützen
- Einsatz- und Rettungskräfte auf See zu unterstützen
- Häfen, Offshore-Anlagen und Unterseekabel widerstandsfähiger zu machen
- Krisenmanagement und schnelle Wiederherstellung im Störfall zu verbessern
Welche Themen sind förderfähig?
Gefördert werden vor allem interdisziplinäre Verbundprojekte zu Themen wie:
- Unterstützung von Search-and-Rescue-Teams (SAR) und Krisenmanagement auf See
- Robuste Positionsbestimmung, wenn GPS/GNSS durch Jamming oder Spoofing gestört wird
- Mehr Resilienz maritimer Akteure, etwa von Häfen, Windparks, Kabelbetreibern oder Rettungskräften
- Gemeinsame Lagebilder und bessere Zusammenarbeit zwischen zivilen und nicht-zivilen Akteuren
- Detektion und Einsatz unbemannter oder autonomer Systeme über und unter Wasser
- Sicherheitsfragen autonomer Schifffahrt, etwa bei gemischtem Verkehr oder Havarien
Auch KI-gestützte Lösungen, Sensorfusion, Überwachungssysteme und Kommunikationslösungen sind ausdrücklich relevant.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind unter anderem:
- Unternehmen
- Hochschulen
- Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
- Behörden
- Hilfsorganisationen
- Betreiber kritischer Infrastrukturen
- Gebietskörperschaften
- zivilgesellschaftliche Organisationen
- Unternehmen der Sicherheitswirtschaft
Wichtig: Es werden nur Verbundprojekte gefördert – Einzelanträge sind nicht vorgesehen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Behörden können je nach Fall bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten
- Hochschulen und Universitätskliniken bekommen bei nichtwirtschaftlichen Vorhaben zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %
- Unternehmen erhalten eine anteilige Förderung nach EU-Beihilferecht
- KMU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Förderbonus bekommen
Auch Ausgaben für Wissenschaftskommunikation und sogar CO₂-Kompensation bei Dienstreisen können förderfähig sein.
Wie läuft das Verfahren?
Das Verfahren ist zweistufig:
1. Projektskizze einreichen
- Frist: 5. Juni 2026
- Einreichung elektronisch über easy-Online
- Umfang: max. 15 Seiten
2. Förmlicher Förderantrag
- Nur für Projekte, deren Skizze positiv bewertet wurde
Wichtige Besonderheit
Die Vorhaben müssen zur Mitte der Projektlaufzeit einen Abbruchmeilenstein enthalten.
Das heißt: Zur Halbzeit wird geprüft, ob das Projekt auf Basis der bisherigen Ergebnisse weitergeführt wird.
Zuständiger Projektträger
Die Abwicklung übernimmt:
VDI Technologiezentrum GmbH – Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1, 40468 Düsseldorf
Ansprechpersonen:
- Dr. Christian Fenster
- Sabrina van Hall
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger und ist zunächst bis 30. Juni 2027 befristet. Eine Verlängerung ist – abhängig vom EU-Beihilferecht – grundsätzlich möglich, längstens bis 31. Dezember 2033.
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