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Bund fördert Projekte für mehr maritime Sicherheit

Aenigmatis-3D (CC0), Pixabay
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Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht. Gefördert werden Projekte zur Stärkung maritimer Sicherheit und zum besseren Schutz maritimer Infrastrukturen – also etwa von Häfen, Seewegen, Offshore-Windparks und Unterseekabeln.

Die Förderung läuft im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“.

Worum geht es?

Hintergrund sind wachsende Risiken im maritimen Bereich:
Sabotage, hybride Bedrohungen, geopolitische Spannungen, technische Störungen, Naturereignisse und Angriffe auf kritische Infrastruktur.

Ziel der Förderung ist es, neue Technologien, Maßnahmen und Strategien zu entwickeln, die helfen sollen,

  • Seewege sicherer zu machen
  • maritime kritische Infrastrukturen besser zu schützen
  • Einsatz- und Rettungskräfte auf See zu unterstützen
  • Häfen, Offshore-Anlagen und Unterseekabel widerstandsfähiger zu machen
  • Krisenmanagement und schnelle Wiederherstellung im Störfall zu verbessern

Welche Themen sind förderfähig?

Gefördert werden vor allem interdisziplinäre Verbundprojekte zu Themen wie:

  • Unterstützung von Search-and-Rescue-Teams (SAR) und Krisenmanagement auf See
  • Robuste Positionsbestimmung, wenn GPS/GNSS durch Jamming oder Spoofing gestört wird
  • Mehr Resilienz maritimer Akteure, etwa von Häfen, Windparks, Kabelbetreibern oder Rettungskräften
  • Gemeinsame Lagebilder und bessere Zusammenarbeit zwischen zivilen und nicht-zivilen Akteuren
  • Detektion und Einsatz unbemannter oder autonomer Systeme über und unter Wasser
  • Sicherheitsfragen autonomer Schifffahrt, etwa bei gemischtem Verkehr oder Havarien

Auch KI-gestützte Lösungen, Sensorfusion, Überwachungssysteme und Kommunikationslösungen sind ausdrücklich relevant.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Unternehmen
  • Hochschulen
  • Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
  • Behörden
  • Hilfsorganisationen
  • Betreiber kritischer Infrastrukturen
  • Gebietskörperschaften
  • zivilgesellschaftliche Organisationen
  • Unternehmen der Sicherheitswirtschaft

Wichtig: Es werden nur Verbundprojekte gefördert – Einzelanträge sind nicht vorgesehen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

  • Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Behörden können je nach Fall bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten
  • Hochschulen und Universitätskliniken bekommen bei nichtwirtschaftlichen Vorhaben zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %
  • Unternehmen erhalten eine anteilige Förderung nach EU-Beihilferecht
  • KMU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Förderbonus bekommen

Auch Ausgaben für Wissenschaftskommunikation und sogar CO₂-Kompensation bei Dienstreisen können förderfähig sein.

Wie läuft das Verfahren?

Das Verfahren ist zweistufig:

1. Projektskizze einreichen

  • Frist: 5. Juni 2026
  • Einreichung elektronisch über easy-Online
  • Umfang: max. 15 Seiten

2. Förmlicher Förderantrag

  • Nur für Projekte, deren Skizze positiv bewertet wurde

Wichtige Besonderheit

Die Vorhaben müssen zur Mitte der Projektlaufzeit einen Abbruchmeilenstein enthalten.
Das heißt: Zur Halbzeit wird geprüft, ob das Projekt auf Basis der bisherigen Ergebnisse weitergeführt wird.

Zuständiger Projektträger

Die Abwicklung übernimmt:

VDI Technologiezentrum GmbH – Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1, 40468 Düsseldorf

Ansprechpersonen:

  • Dr. Christian Fenster
  • Sabrina van Hall

Geltungsdauer

Die Richtlinie gilt ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger und ist zunächst bis 30. Juni 2027 befristet. Eine Verlängerung ist – abhängig vom EU-Beihilferecht – grundsätzlich möglich, längstens bis 31. Dezember 2033.

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