BoerseFX ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Das Unternehmen, das unter der Firma BoerseFX am Markt auftritt, wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Soweit es in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betreibt, wird es ohne die Erlaubnis der BaFin tätig.

Das Unternehmen behauptet im Impressum auf seiner Internetseite www.boersefx.de, es sei ein in Großbritannien ansässiges und von der dortigen Aufsichtsbehörde FCA lizensiertes Unternehmen. Die Behauptung ist nicht wahr. Auf die Warnung der FCA wird verwiesen.

Leave A Comment

Das könnte Ihnen auch gefallen