Blaufalk AG:Einforderung der durch Kapitalerhöhung vom 09.02.2007 geschuldeten Einlagen

Über das Vermögen der Blaufalk AG wurde vor dem Amtsgericht Halle (Saale) am 10.01.2017 ein Insolvenzverfahren eröffnet, 59 IN 289/16, und Rechtsanwalt Ulrich Luppe, geschäftsansässig 06108 Halle (Saale), Hansering 9/10, zum Insolvenzverwalter bestellt. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 09.02.2007 war das Grundkapital der Blaufalk AG gegen Ausgabe von bar zu übernehmenden Stückaktien von € 50.000,00 auf € 350.000,00 erhöht worden, UR-Nr. 444 G/2007 des Notars Dr. Tilmann Götte mit Amtssitz in München. Die auf die neu ausgegebenen Aktien einzuzahlenden Einlagen wurden bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht vollständig an die Blaufalk AG geleistet. Der Insolvenzverwalter fordert daher die Zeichner der Kapitalerhöhung vom 09.02.2007 und deren Einzelrechtsnachfolger (Erwerber der durch die am 09.02.2007 beschlossene Kapitalerhöhung neu ausgegebenen Aktien) auf, die ausstehenden Einlagen an die Insolvenzmasse der Blaufalk AG zu zahlen. Die Zahlung hat spätestens bis zum 13.04.2017 auf folgende Kontoverbindung zu erfolgen: RA Luppe i.S. Blaufalk AG, Commerzbank AG, IBAN: DE54 8004 0000 0324 0777 12 . RA Luppe  als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Blaufalk AG

Da darf man dann gespannt sein, ob die Betroffenen dieser Aufforderung nachgekommen sind, wissen sie doch, dass das Geld dann verloren wäre. Wir fragen beim Insolvenzverwalter einmal nach.

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