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Die Schweiz weist ab sofort all ausländischen Straftäter aus, deren begangene Delikte ein Jahr Gefängnis oder mehr nach sich ziehen. An erster Stelle nennt das neue Gesetz Mord und Totschlag sowie weitere schwere Verbrechen, darunter Vergewaltigung und andere Sexualdelikte, Raub und Menschenhandel. Vorgeschrieben sind Abschiebungen auch bei schweren Vermögensdelikten sowie bei Betrug in der Sozialhilfe oder bei Steuerbetrug.

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