BIP

Die Volks­wirtschaft­lichen Gesamt­rechnungen (VGR) basieren auf inter­national verein­barten Regeln und Konzepten. Diese werden in bestimmten Abständen angepasst, um neue öko­nomische Sach­verhalte adäquat und inter­national vergleich­bar abbilden zu können. Mit der General­revision 2014 wurden zum 1. September 2014 EU-weit die neuen ein­heitlichen Standards des ESVG 2010 umge­setzt.

Durch die Um­stellung der Methode liegt das nominale Brutto­inlands­produkt (BIP) in Deutsch­land im Durch­schnitt um rund 3 % über dem bisherigen Niveau. Die Niveau­erhöhung betrifft alle Quartale und Jahre der gesamten Zeit­reihe in ähnlicher Größen­ordnung. Haupt­grund hierfür ist, dass die Ausgaben für Forschung und Ent­wicklung nach den neuen Konzepten zu den Investitionen zählen.

Am Wirtschafts­wachstum – den preis­bereinigten Veränderungs­raten im Quartals- oder Jahres­vergleich – ändert sich dadurch aber kaum etwas, da alle Merkmale zurück­gehend bis zum Jahr 1991 neu berechnet wurden. Die jahres­durch­schnittliche Wachstums­rate für den Zeit­raum von 1991 bis 2013 blieb praktisch unver­ändert, die viertel­jährlichen Veränderungs­raten wurden um bis zu 0,4 Prozent­punkte in beide Richtungen revidiert. Das konjunk­turelle Grund­muster der Zeit­reihe ist jedoch im Wesent­lichen erhalten ge­blieben.

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