Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor einer neuen Betrugsmasche. Nach Angaben der Behörde geben sich unbekannte Personen am Telefon als Mitarbeiter der BaFin aus und versuchen, sensible Bankdaten von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erlangen.
Täter verlangen PIN und TAN
Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht wurden Betroffene telefonisch kontaktiert und dazu aufgefordert, persönliche Zugangsdaten zu ihren Bankkonten preiszugeben. Dazu zählen insbesondere:
- PIN
- TAN
- sonstige Kontozugangsdaten
Die BaFin stellt hierzu unmissverständlich klar: Die Behörde ruft Privatpersonen nicht unaufgefordert an.
BaFin stellt klar: Kein direkter Telefonkontakt mit Verbrauchern
Die Finanzaufsicht betont, dass sie von sich aus keinen telefonischen Kontakt zu Einzelpersonen aufnimmt. Ebenso beauftragt die BaFin keine externen Dritten, Verbraucher im Namen der Behörde anzurufen.
Wer also einen Anruf erhält, bei dem sich jemand als BaFin-Mitarbeiter ausgibt und nach Kontodaten, PIN oder TAN fragt, sollte sofort misstrauisch werden.
Klare Empfehlung der Behörde
Die BaFin rät Betroffenen dringend:
- keine persönlichen Daten herauszugeben
- keine PIN oder TAN mitzuteilen
- das Gespräch sofort zu beenden
- auf keine weiteren Forderungen einzugehen
- Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten
Bewertung von diebewertung.de
Aus Sicht von diebewertung.de zeigt dieser Fall einmal mehr, wie dreist Betrüger inzwischen vorgehen. Der Name einer staatlichen Aufsichtsbehörde wird gezielt genutzt, um Vertrauen zu erzeugen und Opfer unter Druck zu setzen.
Besonders wichtig: Keine seriöse Behörde verlangt am Telefon Zugangsdaten zu Bankkonten. Wer PIN oder TAN herausgibt, öffnet Betrügern im schlimmsten Fall direkt den Weg zum Konto.
Fazit
Die Botschaft der BaFin ist eindeutig: Die BaFin ruft keine Privatpersonen an. Wer dennoch einen solchen Anruf erhält, hat es mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Betrügern zu tun.
Verbraucher sollten in solchen Fällen konsequent reagieren, keine Daten preisgeben und den Vorfall umgehend bei den Strafverfolgungsbehörden melden.
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