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Betreuungsgeld

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Seit dem 14. April über­prüft das Bundes­verfassungs­gericht das Gesetz zum Betreuungs­geld. Eltern haben momentan An­spruch auf monatlich 150 Euro, wenn sie für ihr Kind keine früh­kindliche Betreuung in öffentlich geförderten Tages­einrichtungen oder in öffentlich geförderter Kinder­tages­pflege in An­spruch nehmen.

Im vierten Quartal 2014 wurde das Betreuungs­geld knapp 386 000 Mal aus­gezahlt. 83 % der Beziehenden hatten die deutsche Staats­angehörigkeit, 17 % eine ausländische. Der Groß­teil der Leistungs­beziehenden (75 %) stellte den Antrag auf Betreuungs­geld für den maximal möglichen Bezugs­zeitraum von 22 Monaten. Mit einer Bezugs­dauer von unter 6 Monaten planen nur 4 % der Leistungs­beziehenden.

Hinsichtlich des Bezugs­zeitraums zeichnet sich ein deutlicher Ost-West-Unterschied ab: Mit 14,4 Monaten ist die voraus­sichtliche Bezugs­dauer in den neuen Ländern wesentlich kürzer als im früheren Bundes­gebiet (19,9 Monate). Am kürzesten fällt sie mit 13 Monaten in Thüringen aus, am längsten in Bayern und Baden-Württemberg (je 20,3 Monate).

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