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Das Kunstmuseum Bern ist nach Ansicht des Amtsgerichtes München rechtmäßiger Erbe der Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt. Das Gericht lehnte den Antrag einer Gurlitt-Cousine auf einen Erbschein ab. „Das Gericht hält das Testament von Cornelius Gurlitt, in dem er das Kunstmuseum Bern zum Alleinerben eingesetzt hat, für wirksam“, hieß es gesternin einer Mitteilung des Gerichtes.

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