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Bekanntmachung Nr. 7/2026 über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens nach § 40 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

127071 (CC0), Pixabay
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Bundeskartellamt

Bekanntmachung Nr. 7/​2026
über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens
nach § 40 Absatz 1 Satz 1 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Vom 21. April 2026

Das Bundeskartellamt hat mit Schreiben vom 21. April 2026 nach § 40 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen folgendes Hauptprüfverfahren eingeleitet:

Erwerber: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG, Deutschland
Veräußerer: GMZ Deutschland Holding GmbH, Deutschland
Form der Beteiligung: Anteils- und Kontrollerwerb
Geschäftstätigkeit: Lebensmitteleinzelhandel
Bonn, den 21. April 2026

B4 – 32/​26

Bundeskartellamt
4. Beschlussabteilung

Der Vorsitzende
Dr. Engelsing

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