Startseite Allgemeines Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) und Anlage X (Vergleichsgrößenaktualisierung) – Kombinationen von DPP-4-Inhibitoren mit Metformin, Gruppe 1, in Stufe 3
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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) und Anlage X (Vergleichsgrößenaktualisierung) – Kombinationen von DPP-4-Inhibitoren mit Metformin, Gruppe 1, in Stufe 3

MIH83 (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung)
und
Anlage X (Vergleichsgrößenaktualisierung)
– Kombinationen von DPP-4-Inhibitoren mit Metformin, Gruppe 1, in Stufe 3

Vom 15. Mai 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2025 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 15. Mai 2025 (BAnz AT 13.06.2025 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die AM-RL wird wie folgt geändert:

1.
In Anlage IX wird folgende Festbetragsgruppe „Kombinationen von DPP-4-Inhibitoren mit Metformin, Gruppe 1“ in Stufe 3 eingefügt:

„Stufe: 3
Wirkstoffgruppe: Kombinationen von DPP-4-Inhibitoren mit Metformin
Festbetragsgruppe Nr.: 1
Status: verschreibungspflichtig
Wirkstoffe und
Vergleichsgrößen:
Wirkstoffe Vergleichsgrößen
Saxagliptin + Metformin
Saxagliptin hydrochlorid
Metformin hydrochlorid
5 1 520,34
Sitagliptin + Metformin
Sitagliptin hydrochlorid
Sitagliptin hydrochlorid-x-Wasser
Sitagliptin phosphat-x-Wasser
Metformin hydrochlorid
100,98 1 513,08
Vildagliptin + Metformin
Metformin hydrochlorid
100 1 515,7
Gruppenbeschreibung: orale Darreichungsformen
Darreichungsformen: Filmtabletten, Tabletten mit veränderter Wirkstofffreisetzung“
2.
In Anlage X wird in dem Abschnitt „Festbetragsgruppen mit Vergleichsgrößenermittlung nach § 6 der Anlage I zum 4. Kapitel der VerfO“ entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die Angabe „Kombinationen von DPP-4-Inhibitoren mit Metformin, Gruppe 1“ eingefügt.
II.

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 15. Mai 2025

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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