Bekanntmachung der Risikowarenliste für Verpackungsholz vom: 08.02.2024 Julius Kühn-Institut Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

Published On: Montag, 11.03.2024By Tags:

Julius Kühn-Institut
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

Bekanntmachung
der Risikowarenliste für Verpackungsholz

Vom 8. Februar 2024

Das Julius Kühn-Institut gibt auf Grundlage von § 16 Absatz 1 der Pflanzen­beschauverordnung und mit Bezug zu Artikel 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​2125 Warenarten aus Drittländern in einer Risikowarenliste für Ver­packungsholz bekannt, die sich auf die Einfuhr von Sendungen aus Drittländern bezieht.

Gemäß § 14 Absatz 1 der Pflanzenbeschauverordnung sind Sendungen der darin aufgelisteten Waren mit den angegebenen Zolltarifnummern (KN-Code) aus den angegebenen Drittländern vom Importeur mindestens einen Werktag vor Eintreffen der Sendung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beim Pflanzenschutzdienst anzumelden, wenn diese Waren mit Holz verpackt sind (Artikel 43 der Verordnung (EU) 2016/​2031). Für Waren, die im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/​288 gelistet sind, gilt eine Mindestkontrollfrequenz von 15 % der Sendungen.

Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung vom 22. November 2021 (BAnz AT 15.12.2021 B5).

Quedlinburg, den 8. Februar 2024

Der Präsident
des Julius Kühn-Instituts
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

Prof. Dr. Frank Ordon

Anlage

Risikowarenliste für Verpackungsholz
zur Verwendung gemäß § 14 der Pflanzenbeschauverordnung

KN*-Code Kapitel KN*-Code
Position bzw. Unterposition
Herkunftsland
(Exportland)
Beschreibung
25
Salz; Schwefel, Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
2514 Belarus, China, Indien Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
2515 Belarus, China, Indien Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein, mit einem Schüttgewicht von 2,5 oder mehr, und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
2516 Belarus, China, Indien Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
2525 China, Indien Glimmer, auch in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten, „Schuppen“; Glimmerabfall
28
Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen
2823 China, Südkorea, Japan Titanoxide
44
Holz und Holzwaren, Holzkohle
4401 Belarus, China, Indien, Russische Föderation, Ukraine, USA Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst
4407 91 China Eichenholz „Quercus spp.“, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm
4415 Belarus, China, Indien, Russische Föderation, Ukraine, USA Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel, aus Holz; Kabeltrommeln aus Holz; Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger, aus Holz; Palettenaufsatzwände aus Holz
68
Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen
6801 Belarus, China, Indien Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein (ausgenommen Schiefer)
6802 Belarus, China, Indien, Vietnam Werksteine, natürlich (ausgenommen Schiefer), bearbeitet, und Waren daraus; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein, einschließlich Schiefer, auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein, einschließlich Schiefer, künstlich gefärbt (ausgenommen Pflaster-, Bordsteine usw.; Waren aus Schmelzbasalt; Waren aus Speckstein, keramisch gebrannt; Schmuck, Uhren, Leuchten, und Teile davon; Knöpfe, Kreiden, Bildhaueroriginalwerke)
6803 Belarus, China, Indien Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer
6815 91 China Waren aus Stein oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren auf Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen: Magnesit, Dolomit oder Chromit enthaltend
69
Keramische Waren
6907 Belarus, China, Indien, USA Keramische Fliesen, Boden und Wandplatten; keramische Steinchen, Mosaiksteine und ähnliche Waren auch auf Unterlage; fertige Formstücke (ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden, feuerfeste Waren, Fliesen, die zu Untersetzern verarbeitet sind, Ziergegenstände sowie spezielle Fliesen [Kacheln] für Öfen)
73
Waren aus Eisen oder Stahl
7317 USA Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen mit Kopf aus Kupfer
76
Aluminium und Waren daraus
7606 Belarus, China, Indien, USA Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von > 0,2 mm (ausgenommen Streckbleche und -bänder)
85
Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektronische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabe­geräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
8501 USA Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsa

Leave A Comment