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BaFin: Goldberg Financial: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

GiselaFotografie (CC0), Pixabay
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Goldberg Financial: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

Die BaFin hat einen hinreichend begründeten Verdacht, dass die Goldberg Financial, nach eigenen Angaben mit Sitz in der Av. Jules Bordet 160/16, Brüssel, in Deutschland Wertpapiere in Form von Vorzugsaktien der Duracell Inc. öffentlich anbietet.

Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 wurde für das öffentliche Angebot der Vorzugsaktien der Duracell Inc. kein Prospekt veröffentlicht.

Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt regelmäßig einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 dar.

In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten oder zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Wertpapierprospekt getätigten Angaben.

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