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BaFin warnt vor KI-Handelsplattformen mit fragwürdigen Angeboten

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor einer ganzen Reihe nahezu identischer Internetseiten, die angeblich moderne Handels- oder Krypto-Dienstleistungen anbieten. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht verfügen die Betreiber jedoch nicht über die erforderliche Erlaubnis, um in Deutschland Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anzubieten.

Auffällig ist, dass viele der Websites mit nahezu identischen Werbeversprechen arbeiten. Häufig beginnt die Präsentation mit Aussagen wie:

„[Name der Plattform] revolutioniert den Handel“

Nach Angaben der BaFin werden Besucher der Seiten dazu aufgefordert, persönliche Daten über Kontaktformulare einzugeben. Diese Daten sollen anschließend an Betreiber unerlaubter Online-Handelsplattformen weitergeleitet werden, die nicht von der BaFin beaufsichtigt werden.

Die Behörde geht daher davon aus, dass die genannten Websites in erster Linie der Vermittlung oder Anbahnung unerlaubter Finanzdienstleistungen dienen.

Kein Impressum, keine Aufsicht

Besonders problematisch: Die Websites verfügen laut BaFin über kein rechtsgültiges Impressum. Verantwortliche Betreiber seien nicht erkennbar, eine behördliche Beaufsichtigung finde nicht statt.

Bislang wurden der BaFin zahlreiche Domains bekannt, die nach einem ähnlichen Muster aufgebaut sind. Dabei werden häufig Begriffe wie „AI“, „GPT“, „Crypto“, „Signal“ oder „Flux“ verwendet, um Seriosität und technologische Innovation vorzutäuschen.

Zu den von der BaFin genannten Plattformen gehören unter anderem:

  • Auntrix Cipher AI
  • Boursa AI
  • Corthiq Ember AI
  • Cryvon Signal
  • DinHex GPT
  • Drevon Link GPT
  • Fintrix GPT
  • Handlux GPT
  • Lumetrix AI
  • Mytrix Halo GPT
  • Noryza Crypton AI
  • PhotonSync AI
  • Ravion Cryptiq AI
  • Savryn Pulse AI
  • Valtrix Nexus AI
  • WaveClear AI
  • Xybero Renda
  • Yurexon Torque AI
  • Zahltor App
  • Zentryn Cascade AI
  • Zykran Vault AI

Nach Angaben der BaFin könnten zudem Verbindungen zu weiteren bereits bekannten Website-Netzwerken bestehen, vor denen die Behörde in der Vergangenheit gewarnt hatte.

BaFin weist auf Erlaubnispflicht hin

Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Dennoch treten immer wieder Anbieter ohne entsprechende Zulassung auf dem Markt auf.

Ob ein Unternehmen tatsächlich von der Finanzaufsicht zugelassen ist, können Verbraucher über die offizielle Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Die aktuelle Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Vorsicht vor Online-Anlagebetrug

Die BaFin warnt gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern regelmäßig vor Betrugsfällen im Internet. Besonders bei vermeintlich innovativen KI- oder Krypto-Handelsplattformen sollten Anleger äußerst vorsichtig sein.

Verbrauchern wird empfohlen, Anbieter gründlich zu prüfen, keine sensiblen Daten leichtfertig preiszugeben und bei unrealistischen Gewinnversprechen misstrauisch zu werden.

Weitere Hinweise zu aktuellen Warnmeldungen und Schutzmaßnahmen veröffentlicht die BaFin im Bereich „Finanzbetrug erkennen“.

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