Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die AIL Leasing München AG Bußgelder in Höhe von insgesamt 75.000 Euro verhängt. Hintergrund sind Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (GwG) im Zeitraum zwischen Januar und September 2022.
Nach Angaben der BaFin hatte das Unternehmen in mehreren Fällen nicht dokumentiert, warum auf eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung verzichtet wurde. Zudem wurde eine erforderliche Verdachtsmeldung verspätet eingereicht.
Der Bußgeldbescheid ist seit dem 5. Mai 2026 rechtskräftig.
Finanzdienstleistungsinstitute sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, verdächtige Transaktionen unverzüglich an die Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden, wenn Hinweise auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen könnten.
Entscheidet ein Institut nach interner Prüfung, keine Verdachtsmeldung abzugeben, müssen die Gründe dafür nachvollziehbar dokumentiert werden. Diese Dokumentationspflicht soll sicherstellen, dass Geschäftsabläufe und Transaktionen bei späteren Ermittlungen transparent überprüft werden können.
Die BaFin wirft der AIL Leasing München AG vor, gegen beide Pflichten verstoßen zu haben.
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