Die Warnliste der Finanzaufsicht BaFin wird länger – und sie liest sich wie ein Lehrbuch moderner Online-Anlagefallen. Gleich mehrere Internetseiten stehen aktuell im Verdacht, ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Besonders brisant: In mehreren Fällen geht die BaFin ausdrücklich von Identitätsmissbrauch aus. Das bedeutet: Hinter professionell wirkenden Internetauftritten könnten sich mutmaßliche Betrüger verbergen, die gezielt mit fremden Firmennamen, falschen Registernummern und kopierten Unternehmensidentitäten arbeiten.
Betroffen sind aktuell unter anderem die Websites tanganyassetmanagement(.)com, imperyx-group(.)com, site.personalcontrol-room(.)com, bsgate(.)eu sowie northwayholdinge(.)com.
Tangany: Bekannter Name, falsche Website
Besonders heikel ist der Fall tanganyassetmanagement(.)com. Hier warnt die BaFin ausdrücklich davor, dass kein Zusammenhang mit der real existierenden Tangany GmbH aus München besteht. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht handelt es sich um einen klaren Identitätsmissbrauch.
Die echte Tangany GmbH hat mit der Website und den dort angebotenen Dienstleistungen nichts zu tun. Dennoch nutzen die unbekannten Betreiber offenbar gezielt die Bekanntheit des Namens, um Seriosität vorzutäuschen.
Genau das macht solche Fälle für Verbraucher so gefährlich: Wer nur oberflächlich prüft, könnte annehmen, es handele sich um ein legitimes Angebot eines bekannten Unternehmens.
Imperyx Group: Zwei nahezu identische Websites im Fokus
Ebenfalls gewarnt wird vor den nahezu identisch gestalteten Seiten imperyx-group(.)com und site.personalcontrol-room(.)com. Nach Angaben der BaFin bieten die Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Auch hier zeigt sich ein typisches Muster des digitalen Anlagebetrugs: Mehrere optisch ähnliche oder nahezu identische Seiten werden parallel betrieben, um Reichweite zu erhöhen, Suchmaschinen zu bespielen und Vertrauen durch professionelles Design vorzutäuschen.
Bsgate und Northwayholdinge: Falsche Firmen, falsche Nummern, echte Gefahr
Besonders detailliert fällt die Warnung der BaFin bei bsgate(.)eu aus. Dort tritt der Betreiber zunächst unter der Bezeichnung Blackstonegates auf, später als Bsgate Limited. Auf der Website werden eine britische Registrierungsnummer und eine Geschäftsadresse in London angegeben.
Das Problem:
Unter der genannten Nummer und Adresse wird im britischen Handelsregister Companies House tatsächlich ein Unternehmen geführt – allerdings Jotul Capital Limited, und diese Gesellschaft wurde bereits im Februar 2024 aufgelöst.
Zusätzlich wird im Impressum ein weiteres reales Unternehmen genannt: Black Stone Investments LTD aus Hailsham im Vereinigten Königreich. Doch auch hier betont die BaFin: Es liegen keinerlei Hinweise vor, dass dieses Unternehmen irgendetwas mit der Website bsgate(.)eu oder den dort angebotenen Leistungen zu tun hat.
Die Behörde geht daher von Identitätsmissbrauch bzw. Identitätsdiebstahl zulasten beider Unternehmen aus.
Bei der weiteren Prüfung stieß die BaFin zudem auf die Website northwayholdinge(.)com, die dem Auftritt von bsgate(.)eu stark ähnelt. Auch dort werden nach aktuellem Kenntnisstand ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.
Besonders auffällig: Auch hier wird mit einem real existierenden Unternehmensnamen gearbeitet. Im britischen Register existiert zwar eine Northway Holdings Limited, doch nach Angaben der BaFin gibt es keine Anhaltspunkte, dass diese Gesellschaft mit der Website northwayholdinge(.)com in Verbindung steht. Auch in diesem Fall geht die Aufsicht von Identitätsmissbrauch aus.
Das bekannte Muster: Professionelle Fassade, fragwürdige Herkunft
Die aktuelle Serie von Warnungen zeigt erneut das immer gleiche Muster:
- professionell gestaltete Websites
- klingende Firmennamen
- angebliche Standorte in London oder anderen Finanzzentren
- echte oder scheinbar echte Registernummern
- Bezug auf existierende Unternehmen
- und am Ende: kein BaFin-Erlaubnisstatus, keine nachweisbare Legitimation, kein belastbares Impressum
Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dafür eine Erlaubnis der BaFin. Fehlt diese, ist äußerste Vorsicht geboten.
Die BaFin stützt ihre Warnungen jeweils auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Kommentar von Rechtsanwalt Högel: „Jetzt zählt vor allem Geschwindigkeit und Beweissicherung“
Rechtsanwalt Högel ordnet die aktuelle Lage klar ein:
„Die jüngsten BaFin-Warnungen zeigen erneut, wie professionell und aggressiv mutmaßliche Anlagebetrüger heute auftreten. Viele Verbraucher fallen nicht auf plumpe Mails herein, sondern auf täuschend echt wirkende Internetseiten mit echten Firmennamen, Registernummern und vermeintlich seriösen Ansprechpartnern. Genau deshalb ist es so wichtig, nach einer Investition keine Zeit zu verlieren.“
Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Högel sollten Betroffene jetzt strukturiert und sofort handeln:
1. Keine weiteren Zahlungen leisten
„Das Wichtigste ist: Auf keinen Fall weiteres Geld überweisen. Betrüger arbeiten oft mit Nachforderungen – angebliche Steuern, Freischaltungsgebühren, Compliance-Kosten oder Gebühren für die Auszahlung. Wer einmal gezahlt hat, soll häufig ein zweites oder drittes Mal zahlen.“
2. Alle Unterlagen sichern
Betroffene sollten sämtliche Beweise sichern, darunter:
- Screenshots der Website
- E-Mails und Chatverläufe
- Telefonnummern und Namen der Ansprechpartner
- Kontoauszüge
- Überweisungsbelege
- Wallet-Adressen bei Krypto-Transfers
- Verträge, PDFs, Login-Daten, Kundenportale
„Ohne vollständige Dokumentation wird jede spätere rechtliche oder strafrechtliche Aufarbeitung schwieriger.“
3. Bank oder Zahlungsdienstleister sofort informieren
„Wurde per Überweisung gezahlt, sollte unverzüglich die eigene Bank kontaktiert werden. In manchen Fällen lassen sich Zahlungen noch stoppen oder Rückrufverfahren anstoßen. Bei Kreditkarten- oder Zahlungsdienstleister-Transaktionen kommen unter Umständen Chargeback-Möglichkeiten in Betracht.“
4. Strafanzeige erstatten
Rechtsanwalt Högel empfiehlt, den Fall umgehend bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzuzeigen.
„Die Strafanzeige ist wichtig – nicht nur für den Einzelfall, sondern auch, weil Ermittlungsbehörden so Zusammenhänge zwischen verschiedenen Plattformen und Täterstrukturen erkennen können.“
5. BaFin-Warnungen prüfen und melden
Betroffene sollten die Warnhinweise der BaFin genau prüfen und den Fall zusätzlich dort melden.
„Auch wenn die BaFin keine individuelle Rückholung von Geldern übernimmt, sind solche Hinweise für die Aufsicht wichtig. Sie helfen, weitere Warnungen schneller zu veröffentlichen und andere Verbraucher zu schützen.“
6. Keine „Recovery-Firmen“ blind beauftragen
Besonders warnt Rechtsanwalt Högel vor dem nächsten Betrugsmodell:
„Viele Geschädigte werden nach dem Betrug erneut kontaktiert – diesmal von angeblichen Rückholfirmen, Ermittlern oder Spezialisten, die versprechen, das Geld zurückzubringen. In vielen Fällen ist das die zweite Falle.“
Fazit: Der nächste Betrug tarnt sich als echtes Unternehmen
Die aktuellen BaFin-Warnungen sind mehr als Routine. Sie zeigen erneut, wie gefährlich Identitätsmissbrauch im Online-Finanzmarkt geworden ist. Betrüger erfinden heute nicht einfach Fantasienamen – sie kapern echte Unternehmensidentitäten, kopieren Registerangaben und bauen damit eine Fassade, die auf den ersten Blick seriös wirkt.
Gerade deshalb gilt:
Nicht nur auf das Design schauen. Nicht nur auf die Firmenbezeichnung. Nicht nur auf eine Londoner Adresse.
Entscheidend ist, ob das Unternehmen tatsächlich von der BaFin zugelassen ist.
Oder, wie Rechtsanwalt Högel es formuliert:
„Wenn eine Plattform besonders seriös aussieht, ist das heute leider noch lange kein Gütesiegel mehr – manchmal ist es genau das Gegenteil.“
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