BaFin Prospektprüfung – politische Fragen zur Insolvenz der Container-Firma P&R und der Rolle der Aufsicht

Die Bundesregierung äußert sich zur  Insolvenz der Container-Firma P&R nach einer Anfrage der Fraktion der Grünen im Bundestag http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/042/1904203.pdf

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) habe ich an den gesetzlichen Prüfungsauftrag gehalten, so die Bundesregierung in der Anwort.

Geschäftsmodell der Container Firma P&R

Derzeit droht die Insolvenz der auf Direktinvestments in Container spezialisierten P&R-Gruppe zum größten deutschen Anlageskandal der jüngeren Vergangenheit zu werden. Am 15. März
2018 haben drei Leasing- und Vertriebsfirmen der Container-Investmentfirma P&R aus Grünwald bei München Insolvenz beantragt. Am 26. April 2018 haben zwei weitere Gesellschaften der P&R Gruppe Insolvenzantrag gestellt. Am 17. Mai 2018 wurde bekannt, dass von 1,6 Millionen Containern wohl 1 Million Container gar nicht im Bestand von P&R sind. Betroffen sind über 50 000 Anleger. Die Anleger hatten die Möglichkeit sich an Schiffscontainern zu beteiligen und direkt Eigentum zu erwerben. Rendite sollte durch die Vermietung der Container erzielt werden. Dieses Modell ist schon deshalb problematisch, weil Schiffscontainer weltweit unterwegs sind und daher niemand sein Eigentum und dessen Verwertung kontrollieren konnte (anders z.B. bei einem Herzschrittmacher oder einer Armbanduhr)… Die Grünen wundern sich, dass die Aufsichtsbehörde nichts unternommen habe, da doch auch schon vor dem Insolvenzantrag beispielsweise die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ vom Juli 2017 vor P&R und berichtete über massive Mietunterdeckungen von jährlich knapp 200 Mio. Euro. Damit
wurde die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells öffentlich in Frage gestellt. Eine direkte Reaktion der Aufsichtsbehörden dazu gab es aber anscheinend nicht, so die Grünen im Bundestag und wünschen Aufklärung von der Bundesregierung. Diese hat nun geantwortet.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung hat laut Bundesregierung korrekt gehandelt

Anhand von konkreten Fragen der Prospekte der Anlageentscheidung versuchen die Grünen herauszufinden, ob die Aufsicht funktioniert hat. Diese Fragen beantwortet die Bundesregierung ausführlich und stellt anhand der Rechtsgrundlagen den Prüfungsmaßstab der Behörde da.

Prospekte formal in Ordnung

Die Prospekte seien korrekt, eine Nachschußpflicht im Sinne eines Gesetzes zur Prospektprüfung bestehe nicht. Es seien Container, die im Eigentum der Anleger stehen. Das sei keine verbotene Nachschußpflicht, sondern Ausdruck der zivilrechtlichen Eigentümerstellung. Auch die Frage nach dem Alter der Container sei nicht prospektpflichtig. Und so weiter und so weiter.

Blinder Fahrlehrer prüft den Führerscheinneuling

Das System beschreibt die Bundesregierung ungefähr so. Es sei durch einen blinden Fahrlehrer durch eine Riechprobe bei dem Führerscheinbewerber und das Abtasten des Körpers festzustellen, ob dieser am Straßenverkehr teilnehmen dürfe. Das sei bekanntlich in der Führerscheinausbildungsverordnung so vorgesehen. Oder juristisch vornehmer formuliert: „Die BaFin überprüft die Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz des Verkaufsprospektes, nicht aber das Produkt bzw. die Werthaltigkeit der Vermögensanlage und die diese ausmachenden Faktoren. Dementsprechend nimmt sie keinen Abgleich der Gegebenheiten von Märkten bzw. Marktpreisen oder der Werthaltigkeit von Anlageobjekten der Realwirtschaft, die je nach Geschäftsbereich
und Anlageobjekt von unterschiedlichsten Faktoren, womöglich in manchen Fällen auch dem Alter, abhängig sein kann, mit den Angaben im Prospekt vor.“

Eindrucksvoll bestätigt die Behörde, dass ihre Beamten im Grunde nur als Korrekturassistenten für die deutsche Sprache tätig werden.

„Ebenfalls nicht zum Umfang der Kohärenzprüfung gehört die Beurteilung, ob das dargestellte Produkt angemessen oder plausibel ist. Eine Prüfung der inhaltlichen
Richtigkeit von Prospektangaben findet nach dem gesetzlich festgelegten Rahmen der Prospektprüfung also nicht statt und ist auch nicht möglich. Folglich wird
weder die Bonität des Emittenten überprüft noch die Seriosität oder die Funktionsfähigkeit bzw. wirtschaftliche Tragfähigkeit seines Geschäftsmodells. Dementsprechend
findet daher auch keine Bilanzanalyse der Finanzzahlen im Prospekt statt. Ebenso wenig beurteilt die BaFin die Erfolgswahrscheinlichkeit eines
Produkts. Sie prüft auch nicht die einer Prognose zugrunde liegenden Annahmen. Durch die Prospektprüfung können negative Marktentwicklungen oder unternehmerische
Fehlentscheidungen von Anbietern und Emittenten von Vermögensanlagen nicht verhindert werden.“

Aufsicht über Geschäftsbetrieb nicht vorgesehen – auch bei Auffälligkeiten

Die Bundesregierung räumt ein, dass „sogenannte Sonderprüfungen  sind nur bei Unternehmen wie beispielsweise Banken zulässig seien, die erlaubnispflichtige Tätigkeiten erbringen
und daher der laufenden Aufsicht der BaFin unterliegen. Emittenten von Vermögensanlagen unterliegen als solche nicht der laufenden Aufsicht der BaFin, da mit der Prospektprüfung keine Erlaubnis der Geschäftstätigkeit verbunden ist.“

Die Bundesregierung erläutert, dass jeder Prospekt ca. 150 Stunden von Beamten geprüft wird. Die Bevölkerung fragt: wozu gibt es eine Aufsicht und eine Behörde, die gar keine Aufsicht vornimmt. Details hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/042/1904203.pdf

5 Comments

  1. JS Mittwoch, 03.10.2018 at 11:32 - Reply

    Na ja, ich kenne genug Beispiele wo der Prospekt völlig in Ordnung war (also gab es für die BaFin nichts zu bemängeln) und die „Macher“ das einfach das Geld mit anderen und nicht prospektkonformen Dingen ausgeben, sich selber bereichern wie z.B. Lombardium, Elb Fonds, WGF, Umwelt Wasser und dann die Staasanwaltschaft mehrere Jahre untätig ist. Auch dort ging es jeweils über 100 Mio. Euro. Auch bei P&R ist Betrug der Geschäftsleitung im Spiel, es „fehlen“ z.B. nur eine Millionen Container. Die Prospekte sind leider meistens in Ordnung – es wird nur etwas anderes gemacht. Außer der Prüfung des Prospektes hat die BaFin nichts damit zu tun. Sie ist kein „Überwachungsverein“ ob die Geschäfte ordentlich durchgeführt werden.

    • Thomas Schulte Freitag, 05.10.2018 at 09:55 - Reply

      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist der Name der Behörde. Das ist dann aber ziemlich irreführend für die Bevölkerung, wenn von einer Prospektprüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Rede ist.
      Korrekt muss es dann heißen:
      Bundesanstalt für die Teil-Finanzdienstleistungsaufsicht mit einer eingeschränkten Prospektprüfung.

      Welchen Sinn macht eine solche Prüfung?

  2. JS Samstag, 29.09.2018 at 19:34 - Reply

    Hier ist es genau so wie bei LOMBARDIUM. Nur da hat die BaFin zumindest für einen Teilbereich die Rückabwicklung angeordnet. Dikw FIODENTUM (der Vertrieb) ist Pleite und bei Lombardium alle Firmen. Seit 2015 ermittelt die Staatsanwaltschaft (angeblich), denn außer einem Aktenzeichen gibt es NICHTS. Hier wird kräftig geschalfen und selbst diebertung hat trotz umfangreicher Berichtersattung NICHT erreicht. Aber dort ging es ja nur um 100 Millionen. Das das Containergeschäft auch korrekt abgewickelt werden kann, zeigt seit Jahren die Buss Gruppe. Hie haben mal wieder einige sich auf unsere Kosten ein schönes Leben gemacht. Die Insolvenz Verwaltzer werden es wieder schaffen in Jahren vielleicht 5 % auszahlen.

  3. Theo Dienstag, 25.09.2018 at 21:35 - Reply

    Die Bafin ist mehr Erfüllungsgehilfe von Betrugssystemen statt nützliche Prüfinstanz, auch wird gegenüber Vermittler keine Auskunft gegeben – wenn ein Verdacht seitens der Vermittler da ist. Ein absoluter Skandalverein – hat soviel Nutzen wie ein Geschwür am Arsch !!!!

  4. Jane Dienstag, 25.09.2018 at 14:40 - Reply

    Hier können es alle nachlesen. Die Prospektprüfung nützt so gut wie gar nichts. 150 Stunden Arbeitsaufwand für die gut bezahlten BaFin Beamten für fast NICHTS! Fazit: Abschaffung dieses unnützen „Prüfungsverfahrens“!

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