Startseite Allgemeines BaFin informiert: Unique Global Investment: Möglicher Verstoß gegen die Erlaubnispflicht
Allgemeines

BaFin informiert: Unique Global Investment: Möglicher Verstoß gegen die Erlaubnispflicht

Teilen
 

Das Unternehmen Unique Global Investment behauptet auf seiner Internetseite unter www.ugi.direct/impressum, die BaFin sei die zuständige Aufsichtsbehörde für die Vermögensverwaltung.

Der frühere Internetauftritt des Unternehmens wies auf eine angebliche Erlaubnispflicht für zwei Fonds der Unique Global Investment nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) hin. Damit erweckt das Unternehmen den nicht zutreffenden Anschein, dass es der Aufsicht durch die BaFin unterliege.

Wer in Deutschland gewerbsmäßig oder im kaufmännischen Umfang Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, bedarf dafür nach § 32 Absatz 1 KWG einer vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen Unique Global Investment besitzt jedoch keine entsprechende Erlaubnis der BaFin und untersteht damit auch nicht ihrer Aufsicht.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Von der Weltraumtoilette zur Marsforschung: Wissenschaftlerin leitet heute ESA-Teams

Als Claire Parfitt mit 14 Jahren ein Schülerpraktikum im National Space Centre...

Allgemeines

Virgin Media muss Millionenstrafe zahlen: Kunden beim Kündigen ausgebremst

Der britische Telekommunikationsanbieter Virgin Media ist wegen massiver Probleme bei Vertragskündigungen zu...

Allgemeines

Fall Nolan Wells: Familie engagiert Bürgerrechtsanwalt Ben Crump

Die Familie des vermissten Nolan Xavier Wells sucht weiter nach Antworten. Der...

Allgemeines

Kentucky-Gouverneur fordert Transparenz zu McConnells Gesundheitszustand

Mehr als drei Wochen nach der Krankenhauseinweisung von US-Senator Mitch McConnell fordert...