Asylgrund Homosexualität

Verfolgte Homosexuelle können in der EU ein Recht auf Asyl haben. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg. Riskieren offen lebende Homosexuelle in ihren Heimatländern eine Strafe, stellten sie eine soziale Gruppe im Sinne des Asylrechts dar, erklärten die Richter. Es könne nicht erwartet werden, dass Schwule und Lesben ihre sexuelle Ausrichtung geheim hielten.

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