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ARAS Group DWC LLC: Bafin ordnet Einstellung an! Betroffene müssen Handeln!

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat der ARAS Group DWC LLC aus Dubai mit Bescheid vom 20.07.2017 aufgegeben, die Werbung für das Kreditgeschäft in Deutschland einzustellen.

Der Bescheid der BaFin ist laut deren Angaben (siehe www.bafin.de) von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Die ARAS Group DWC LLC hatte z. B. über ihre Internetseite mögliche Kunden aus Deutschland angesprochen, um diesen den Abschluss von Darlehensverträgen unter der Bezeichnung „Nachrangdarlehen“, „Beteiligungsfinanzierung,“ etc. anzubieten.

Darlehensgeber sollten dabei Unternehmen sein, die mit der ARAS Group DWC LLS verbunden sein sollte. Diese Unternehmen hatten aber keine Erlaubnis für das Kreditgeschäft in Deutschland. Dies kann man auch HEUTE noch der Seite der BaFin entnehmen.

Wir raten jedem deutschen Kunden, der von der ARAS Group aus Dubai angesprochen wird, der BaFin in Frankfurt eine Mitteilung über den Vorgang zu machen. Nochmals die ARAS Group darf keinerlei Kreditgeschäfte in Deutschland tätigen, da die ARAS Group dafür über keinerlei Erlaubnis in Deutschland verfügt.

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