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Anlegerschutzgesetz verabschiedet

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Lange hat es gedauert, aber wie heisst es so schön „was lange wehrt währt wird endlich gut“ Das Anlegerschutzgesetz ist verabschiedet. Nach dem Willen der Regierung müssen Fondsgesellschaften ihre Gebäude monatlich bewerten, wenn sie täglich Anteile zurücknehmen. Damit steigen die Gebühren für die Gesellschaften natürlich erheblich an. Dies Widerum wird zu Lasten der Renditen gehen.Zumindest, wenn der am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf zum Anlegerschutzgesetz in seiner jetzigen Form das parlamentarische Verfahren passieren sollte. Er sieht vor, dass Fonds monatlich ihre Gebäude bewerten müssen, wenn sie täglich Anteile zurücknehmen und ausgeben wollen. Bislang sind sie dazu alle zwölf Monate verpflichtet. Erreichen will die Bundesregierung mit dem neuen Anlegerschutzgesetz das die Immobilienfodns krisensicherer werden. Die kürzeren Bewertungsintervalle sind dabei nur ein teil der gesetzlichen Neuregelung.Was den offenen Immobilienfonds unattraktiv machen kann, sind Mindesthaltefristen und Rücknahmeabschläge.

Hiermit reagiert die Bundesregierung reagiert auf die zahlreichen Fondsschließungen und teilweise hohen Abwertungen der Produkte in den vergangenen zwei Jahren. Wegen hoher Mittelabflüsse nahmen im Oktober 2008 zwölf Fonds vorübergehend keine Anteile von Anlegern zurück. Aktuell sind zehn Publikumsfonds eingefroren – knapp 30 Prozent des Branchenvermögens von fast 90 Mrd. Euro. Sinn der monatlichen Bewertung ist, dass die Anteilspreise, die von den Anbietern täglich ermittelt werden, das Fondsvermögen korrekt abbilden.

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