Anlegergelder verbrannt: reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG

Auch hier wieder bitte in die beigefügte Bilanz hineinschauen, dann sehen sie bei der Gewinn- und Verlustrechnung, was wir meinen. Hier ist ein 6-stelliger Jahresfehlbetrag ausgewiesen. Natürlich zu tragen von den Anlegern, wem sonst?

reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss/​Jahresfinanzbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz zum 31. Dezember 2021

AKTIVA

Vorjahr
EUR EUR
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.491.812,58 4.807.143,17
2. Beteiligungen 10.000,00 0,00
6.501.812,58 4.807.143,17
B. Umlaufvermögen
Guthaben bei Kreditinstituten 1.760.068,86 313.416,41
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditisten 2.259.897,16 1.630.462,05
10.521.778,60 6.751.021,63

PASSIVA

Vorjahr
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 1.000,00 1.000,00
II. Verlustsonderkonto -1.631.462,05 -1.013.753,96
III. Jahresfehlbetrag -629.435,11 -617.708,09
IV. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag 2.259.897,16 1.630.462,05
0,00 0,00
B. Sonstige Rückstellungen 12.554,40 12.054,40
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 9.990.000,00 6.128.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 18.206,52 5.765,20
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 400.441,01 559.931,80
4. Sonstige Verbindlichkeiten 100.576,67 45.270,23
davon aus Steuern: EUR 91.358,00 (i.V. EUR 44.924,03)
10.509.224,20 6.738,967,23
10.521.778,60 6.751.021,63

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

Vorjahr
EUR EUR
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen -230.564,62 -374.521,51
2. Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,00 -49.960,00
3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -398.870,49 -193.226,58
davon an verbundene Unternehmen: EUR 171,89 (i.V. EUR 105,00)
4. Ergebnis nach Steuern -629.435,11 -617.708,09
5. Jahresfehlbetrag -629.435,11 -617.708,09

ANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG, Hamburg

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 123240 eingetragen. Die Gesellschaft ist am 1. August 2018 mit ihrer Eintragung ins Handelsregister als Außengesellschaft entstanden.

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt. Die Gesellschaft hat als Emittentin von Vermögensanlagen i.S.v. § 1 Abs. 2 Nr. 6 VermAnlG (Namensschuldverschreibungen) darüber hinaus die besonderen Rechnungsvorschriften der §§ 23 bis 26 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) beachtet.

2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften im Gesellschaftsvertrag aufgestellt.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Personenhandelsgesellschaft, auf die nach § 267 HGB i.V.m. § 264a HGB grundsätzlich die Rechnungslegungsgrundsätze einer kleinen Kapitalgesellschaft anzuwenden sind. Es handelt sich aufgrund der Ausnahmevorschrift des § 267 a Abs. 3 Nr. 3 HGB um keine Kleinstkapitalgesellschaft, obwohl die Größenkriterien zu einer solchen Klassifizierung geführt hätten. Aufgrund der Einstufung als kleine haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft war nach § 24 Abs. 1 Satz 1 VermAnlG jedoch keine Kapitalflussrechnung zu erstellen, jedoch war ein Anhang und ein Lagebericht zu erstellen.

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden teilweise in Anspruch genommen.

3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag ein negatives Eigenkapital in Höhe von TEUR 2.260 aus. Sie ist daher bilanziell überschuldet.

Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag zwar ein negatives bilanzielles Eigenkapital aus, es liegt jedoch keine Überschuldung im Sinne des § 19 Abs. 2 Insolvenzordnung vor, da die Anleiheverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 9.990 mit einem sog. qualifizierten Rangrücktritt aufgrund § 8 der Namensschuldverschreibungsbedingungen unterlegt sind. Daneben sind weitere Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 24 mit einem qualifizierten Rangrücktritt unterlegt. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten daher nach den Grundsätzen der Fortführung der Gesellschaft (Going-Concern-Prinzip).

Die auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Das Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum Nominalwert angesetzt.

Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

4. Erläuterungen zur Bilanz

Eigenkapital

Zum Bilanzstichtag beträgt die auf dem Festkapitalkonto verbuchte Pflichteinlage der Kommanditistin reconcept consulting GmbH, Hamburg, EUR 1.000,00. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt und weder berechtigt noch verpflichtet, eine Einlage zu leisten.

Aufgrund des Verlustvortrags aus dem Geschäftsjahr 2020 von EUR 1.631.462,05 sowie des Jahresfehlbetrags für das laufende Geschäftsjahr 2021 ist ein Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditistin in Höhe von EUR 2.259.897,16 entstanden, der unter einer gesonderten Position auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung und die Prüfung des Jahresabschlusses und für die Erstellung der Steuererklärung, sowie die Abgabe an die Künstlersozialkasse für das Jahr 2021.

Verbindlichkeiten

Die Anleiheverbindlichkeiten von EUR 9.990.000,00 (Vorjahr EUR 6.128.000,00) und ein von einem verbundenen Unternehmen gewährtes Darlehen in Höhe von EUR 350.000,00 (Vorjahr EUR 252.100,00) haben eine Restlaufzeit bis zum 31. Dezember 2024, also von mehr als einem Jahr. Die übrigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren.

Die Zinsen auf die Namensschuldverschreibung werden zum 31. Dezember eines Jahres bezahlt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich auf EUR 400.441,01 (Vorjahr EUR 559.931,80). Sie betreffen in Höhe von EUR 355.000,00 (Vorjahr EUR 252.100,00) Darlehen (mitzugehörig zu sonstige Verbindlichkeiten), in Höhe von EUR 42.250,00 (Vorjahr EUR 43.726,80) Dienstleistungen (mitzugehörig zu Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen), in Höhe von EUR 271,64 (Vorjahr EUR 105,00) Zinsen (mitzugehörig zu sonstige Verbindlichkeiten) und in Höhe von EUR 2.919,37 (Vorjahr EUR 264.000,00) Kostenverauslagungen (Vorjahr Kaufpreise von Kommanditanteilen) (mitzugehörig zu sonstige Verbindlichkeiten). Sie betreffen somit in Höhe von EUR 42.250,00 (Vorjahr EUR 43.726,80) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von EUR 358.191,01 (Vorjahr EUR 516.205,00) sonstige Verbindlichkeiten (Angabe nach § 265 Abs. 3 HGB).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit EUR 24.400,00 (Vorjahr EUR 200.000,00) Gesellschafter.

5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

6. Sonstige Angaben

Organe der Gesellschaft

Die Geschäftsführung und Vertretung der reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin reconcept Capital GmbH, Hamburg. Das gezeichnete Kapital der persönlich haftenden Gesellschafterin beträgt TEUR 25.

Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind:

Herr Karsten Reetz, Kaufmann, (einzelvertretungsberechtigt)

Herr Wolfgang Wetzel, Kaufmann (gesamtvertretungsberechtigt) (bis 27. Juni 2022)

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf EUR 1.161.834,52 inkl. eines variablen Anteils. Sie betreffen insbesondere die weiteren Kaufpreiszahlungen zum Erwerb der Kommanditanteile bzw. Verpflichtungen zu Einzahlungen in das Gesellschaftsvermögen der VERUM 1011411 GmbH & Co. KG, Stuttgart. Die Gesellschaft hat zudem verschiedene Geschäftsbesorgungsverträge abgeschlossen, aus denen sich sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des § 285 Abs. 3a HGB ergeben. Sie betreffen in Höhe von EUR 163.966,00 verbundene Unternehmen und in Höhe von EUR 997.868,52 dritte Parteien.

Konzernzugehörigkeit

Die Gesellschaft wird in keinen Konzernabschluss einbezogen.

Nachtragsbericht

Bis zum 20. April 2022 konnte ein Namensschuldverschreibungskapital von insgesamt EUR 10.000.000,00 eingeworben werden. Die Anleihe ist damit vollständig platziert.

Ende Februar sind russische Truppen in die Ukraine einmarschiert. Die völkerrechtswidrige Invasion löste weltweit Empörung und Bestürzung aus. Zahlreiche Staaten wie die USA, die EU-Länder und Großbritannien haben Wirtschaftssanktionen gegen Russland verhängt. Angesichts der Unsicherheiten über den Fortgang der Rohstofflieferungen von Russland nach Europa sind die Notierungen im Gas- und Stromhandel stark angestiegen. In einigen europäischen Staaten, darunter Deutschland, arbeiten die Regierungen an Maßnahmen, um die Abhängigkeit von russischen Öl- und Gasimporten zu verringern. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses waren der Fortgang des Ukraine-Konflikts und seine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage noch nicht absehbar.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres soll zusammen mit dem Verlustvortrag des Vorjahres auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Hamburg, den 28. Juni 2022

reconcept Capital GmbH

Die Geschäftsführung

Karsten Reetz

Lagebericht zum 31. Dezember 2021

der reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG

I. Grundlage des Unternehmens

Die reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt) ist Emittentin der nachrangigen Namensschuldverschreibung „RE14 Multi Asset Anleihe“, die Anteile an Projektgesellschaften Erneuerbarer Energien erwerben soll.

Die Einwerbung des Namensschuldverschreibungskapitals in Höhe von EUR 10.000.000,00 hat im zweiten Quartal 2019 begonnen. Mit Ablauf des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Verkaufsprospektes am 7. März 2020 war es notwendig, einen sogenannten Fortführungsverkaufsprospekt zur Billigung zu bringen, um nach dem 7. März 2020 den Vertrieb von Namensschuldverschreibungskapital fortzusetzen. Dieser Prospekt wurde am von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 5. Oktober 2020 gebilligt. Am 20. Juli 2021 wurde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Beendigung des öffentlichen Angebots mitgeteilt.

Die Emittentin investiert entsprechend ihrem Unternehmensgegenstand gemäß § 2 ihres Gesellschaftsvertrages in Projekte aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien (Windenergie, Wasserkraft und/​oder Photovoltaik oder andere Erneuerbaren-Energien-Technologien) vorwiegend in Europa durch Erwerb von Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom aus Erneuerbaren Energien (EE-Anlagen), der hierfür genutzten Infrastruktur und der hierfür genutzten Projektrechte, betreibt die EE-Anlagen einige Jahre und vermarktet die dabei erzeugte Energie und beabsichtigt, die Anlagen einschließlich Infrastruktur und Projektrechten gegen Ende der Laufzeit der hier vorgestellten Namensschuldverschreibungen zu veräußern.

Die Emittentin hat mit Vertrag vom 1. Oktober 2019 die Projektgesellschaft reconcept PVA Hannover GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg gegründet. Diese besitzt die Rechte an einer Photovoltaikanlage in Hannover. Der Beteiligungsbuchwert beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 138.100,00.

Die Emittentin hat auf Basis eines Vertrags vom 29. November 2019 sämtliche Kommanditanteile an der Windenergieanlage Jetsch GmbH & Co. KG, Hamburg, erworben. Die Gesellschaft betreibt eine Windenergieanlage des Typs Senvion MM92 mit einer Nennleistung von 2,05 MW in der Gemeinde Kasel-Golzig, Ortsteil Jetsch, im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg. Der Beteiligungsbuchwert zum Bilanzstichtag beläuft sich auf EUR 994.043,17.

Mit Datum vom 27. November 2020 hat die Emittentin einen Anteilskaufvertrag über den Erwerb eines 70 %-Kommanditanteils an der Windkraft Pfaffengrün GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg abgeschlossen. Die Windkraft Pfaffengrün GmbH & Co. KG betreibt eine Windenergieanlage des Typs N 117 mit 2,4 MW Leistung am Standort Pfaffengrün. Mit Datum vom 30. August 2021 hat die Emittentin weitere 30 % der Windkraft Pfaffengrün GmbH & Co. KG erworben. Der Verkauf und die Abtretung erfolgten mit wirtschaftlicher Wirkung zum 30. August 2021 gem. Nr. 3.9 des Anteilskaufvertrages. Der Beteiligungsbuchwert beträgt zum Bilanzstichtag EUR 2.528.681,60.

Als weitere Investition erfolgte am 27. November 2020 der Erwerb sämtlicher Kommanditanteile an der Windrad Mihla GmbH & Co. KG, Hamburg. Die Windrad Mihla GmbH & Co. KG, Hamburg, besitzt und betreibt eine seit dem 5. Februar 2014 in Betrieb befindliche Windkraftanlage des Typs Vensys V100 mit einer Leistung von 2,5 MW. Der Beteiligungsbuchwert beläuft sich zum Bilanzstichtag auf EUR 1.902.000,00.

Die Emittentin hat im Jahr 2021 5.000 Anteile zum Nennbetrag von jeweils EUR 1 und damit 50 Prozent der Anteile an der neugegründeten MX CleanEnergyCY LTD mit Sitz auf Zypern übernommen. Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft nach zypriotischem Recht. Die übrigen 50 Prozent der Anteile hält die M.X. PureEnergyIntel LTD mit Sitz in Nikosia, Zypern, die mit der EnergyIntel Services Ltd. verbunden ist. Die Unternehmensgruppe der Energylntel Services Ltd. auf Zypern setzt Photovoltaikprojekte um. Über die MX CleanEnergyCY LTD plant die Emittentin, gemeinsam mit der M.X. PureEnergyIntel LTD mehrere Photovoltaikanlagen auf Dächern auf Zypern zu errichten und zu betreiben. Hierfür haben die Emittentin und die M.X. PureEnergyIntel LTD am 31. Dezember 2019 eine Gesellschaftervereinbarung nach zypriotischem Recht geschlossen. Der Beteiligungsbuchwert beträgt zum Bilanzstichtag EUR 10.000,00. Die für die MX CleanEnergy CY LTD geplanten Projekte haben sich derart verzögert, dass die Geschäftsführung aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen mit dem anderen Gesellschafter einen Verkauf der Beteiligung ausgehandelt hat. Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Lageberichts steht die Unterzeichnung durch die M.X. PureEnergylntel LTD noch aus.

Mit Vertrag vom 30. August 2021 wurde ein Anteil in Höhe von nominal EUR 422.000,00 (5,3 %) an der Beteiligungsgesellschaft reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG, Hamburg, von der reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien Multi Asset-Portfolio GmbH & Co. KG, Hamburg, auf die Emittentin übertragen. Die reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG, Hamburg, besitzt zwei in Betrieb befindliche Windenergieanlagen des Typs E-92 des Herstellers Enercon und produziert seit Mai 2018 Strom auf eigene Rechnung. Die beiden Anlagen sind Teil des Windparks Jeggeleben mit insgesamt vier Windenergieanlagen gleichen Typs. Der Beteiligungsbuchwert beläuft sich zum Bilanzstichtag auf EUR 411.850,90.

Mit dem Erwerb sämtlicher Anteile an der der VERUM 1011411 GmbH & Co. KG, Stuttgart, am 22. Dezember 2021/​18. Mai 2022 wurde die Investitionsphase beendet. Die Gesellschaft betreibt im westlichen Mittelgebirge eine Windenergieanlage vom Typ E101 des deutschen Herstellers Enercon mit einer Nennleistung von 3,05 Megawatt. Die Anteile wurden mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2022 erworben. Der Kaufpreis besteht aus einem fixen (TEUR 888) und einem variablen Anteil. Soweit für den von der WEA erzeugten Strom im Kalenderjahr 2022 mehr als die EEG- Vergütung in Höhe von EUR 0,0838 pro kWh im Rahmen der Direktvermarktung erlöst werden kann, erhält der Verkäufer die Hälfte der darüberhinausgehenden Erlöse für das Kalenderjahr 2022. Der Beteiligungsbuchwert beträgt zum Bilanzstichtag EUR 517.136,91.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche Lage /​ Branchensituation

Nach der Initialisierungsphase des Windenergie-Marktes in den späten 1980er-/​frühen 1990er-Jahre, flankiert durch das Stromeinspeisungsgesetz, hat der Markt schnell an Dynamik gewonnen. Ein erstes Zubaumaximum konnte der Windmarkt nach der EEG-Einführung mit einer neu installierten Windenergie-Leistung von etwa 3.100 Megawatt im Jahr 2002 verzeichnen. Danach ist der Anlagenneubau in Deutschland aufgrund von Anpassungen im EEG deutlich zurückgegangen. Erst im Jahr 2013 hat die Windenergie-Branche wieder an die Zubauzahlen der frühen 2000er-Jahre anknüpfen können und erreichte 2017 das bisherige Maximum von rd. 6.500 Megawatt Leistung. Seit dem EEG-Wechsel auf ein Ausschreibungssystem ist der Zubau in Deutschland kräftig zurückgegangen. Im Jahr 2021 stabilisiert sich der Markt auf niedrigem Niveau. Zwar wurden Windkraftanlagen mit rd. 1.800 Megawatt (2020: rd. 1.660) Leistung neu errichtet, gleichzeitig wurden im Jahr 2021 Altanlagen mit einer Leistung von rd. 220 Megawatt (2020: 214 Megawatt) stillgelegt. Der Saldo an Windenergie-Zubau erreicht damit nur rd. 1.580 Megawatt Windkraftleistung im Jahr 2021 (2020: rd. 1.450 Megawatt).

Quelle: https:/​/​www.windbranche.de/​windenergie-ausbau/​deutschland

2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Die Gesellschaft wurde am 1. August 2018 gegründet. Plangemäß wurde im Jahr 2021 die Einwerbung von Namensschuldverschreibungskapital und der Erwerb von Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom aus Erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Anlagen) weitergeführt.

2.1. Vermögenslage

Zum Bilanzstichtag besteht das Vermögen der Gesellschaft aus Anteilen an verbundenen Unternehmen i.H.v. TEUR 6.492, Beteiligungen i.H.v. TEUR 10 sowie Guthaben bei Kreditinstituten i.H.v. TEUR 1.760. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen Jahresfehlbetrag i.H.v. TEUR 629 aus. Der Jahresfehlbetrag resultiert aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. TEUR 230 und Zinsen und ähnlichen Aufwendungen i.H.v. TEUR 399.

Die Gesellschaft ist mit TEUR 2.260 bilanziell überschuldet. Es liegt jedoch keine Überschuldung im Sinne des § 19 Abs. 2 Insolvenzordnung vor, da die Anleiheverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 9.990 mit einem sog. qualifizierten Rangrücktritt aufgrund § 8 der Namensschuldverschreibungsbedingungen unterlegt sind. Die Planung der Geschäftsführung führt zu einer positiven Fortführungsprognose für die Gesellschaft. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten daher nach den Grundsätzen der Fortführung der Gesellschaft (Going-Concern-Prinzip).

2.2. Finanzlage

Durch die im Geschäftsjahr 2021 erworbenen Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom aus Erneuerbaren Energien (EE-Anlagen) verfügt die Gesellschaft zum Stichtag über Anteile an verbundenen Unternehmen i.H.v. TEUR 6.492, Beteiligungen i.H.v. TEUR 10 sowie über Guthaben bei Kreditinstituten i.H.v. TEUR 1.760. Die Zahlungsfähigkeit war im Geschäftsjahr 2021 gegeben. Die Gesellschaft finanziert sich im Wesentlichen durch die Ausgabe von Namensschuldverschreibungen. Das Namensschuldverschreibungskapital belief sich zum 31. Dezember 2021 auf TEUR 9.990. Die Namensschuldverschreibungen haben eine Laufzeit bis 31. Dezember 2024.

2.3. Ertragslage

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr geringfüge Erträge aus Beteiligungen erzielt. Zukünftig soll die Gesellschaft aus Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom aus Erneuerbaren Energien (EE-Anlagen) höhere Erträge generieren. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen Jahresfehlbetrag i.H.v. TEUR 629 aus. Der Jahresfehlbetrag setzt sich aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. TEUR 230 sowie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen i.H.v. 399 TEUR zusammen. Die Abweichung zur Vorjahresprognose ist insbesondere dem schwachen Windjahr 2021 geschuldet. Die Stromerträge lagen zwischen 19 und 35 Prozent unter der Planung.

2.4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Da die Gesellschaft bei ihrer Geschäftstätigkeit erst im Ende 2019 bzw. im Laufe der Jahre 2020 und 2021 Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom aus Erneuerbaren Energien (EE-Anlagen) erworben hat, konnten im Geschäftsjahr 2021 noch keine signifikanten Erträge aus Beteiligungen erzielt werden. Bis zum Abschlussstichtag wurde Namensschuldverschreibungskapital i.H.v. TEUR 9.990 eingeworben.

III. Prognosebericht

Im Geschäftsjahr 2021 sollte die Gesellschaft den Anteilserwerb von weiteren Beteiligungen an Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien prüfen und eingehen. Dies ist mit dem Erwerb von Beteiligungen an der Windkraft Pfaffengrün GmbH & Co. KG und an der VERUM 1011411 GmbH & Co. KG geschehen und damit beendet worden. Des Weiteren wurde eine Beteiligung an der reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG erworben.

Ab dem Geschäftsjahr 2022 sollen sich im Zusammenhang mit den vorgenommenen Investitionen Beteiligungserträge ergeben, die zu positiven Geschäftsergebnissen führen sollen. Die Geschäftsprognose ist dabei jedoch abhängig vom wirtschaftlichen Verlauf der eingegangenen Beteiligungen.

Die bestehenden qualifizierten Rangrücktritte auf Verbindlichkeiten sicherten in der Platzierungsphase, die teilweise im Jahr 2021 noch lief, den Fortbestand der Gesellschaft ab. Mit dem Ende der Platzierung werden sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf unter TEUR 100 reduzieren, während sich die Beteiligungserträge durch die Zukäufe erhöhen werden. Die Geschäftsführung rechnet mit einem Jahresüberschuss in Höhe eines mittleren sechsstelligen EUR-Betrages.

IV. Chancen- und Risikobericht

1. Chancenbericht

Im Berichtsjahr konnte die Emittentin wie vorstehend beschrieben die Investitionsphase beenden und das Beteiligungsportfolio mit Fokus auf Windenergie ausbauen. Die Windenergie produzierte deutschlandweit im Jahr 2021 etwa 113,5 Mrd. kWh und lag damit circa 12 % unter der Produktion im Jahr 2020. Der Grund dafür waren die geringeren Windgeschwindigkeiten im vergangenen Jahr. Im Vergleich zu 2021 ist das Windjahr 2022 dagegen erfolgreich gestartet. Hinzu kommt, dass die Marktpreise für Onshore-Windstrom seit September 2021 zwischen knapp 11 Eurocent pro Kilowattstunde (Oktober 2021) und knapp 20 Eurocent pro Kilowattstunde (März 2022) bewegten, sodass die Windparkprojekte Mihla, Pfaffengrün, Jetsch und Heyen seither oberhalb der gesicherten EEG-Vergütung (zwischen 7,7 und 9,3 Eurocent pro Kilowattstunde) für den eingespeisten Strom vergütet werden. Auf der anderen Seite fallen im Jahr 2022 die Kosten für die Einwerbung von Namensschuldverschreibungskapital (TEUR 175 im Jahr 2021) nicht mehr an. Diese Situation wird für signifikant höhere Beteiligungserträge und verringerte Aufwendungen und damit für ein positives Ergebnis im Jahr 2022 sorgen.

2. Risikobericht

Die Risiken der Gesellschaft liegen im Wesentlichen in der operativen Tätigkeit und damit im Verwalten und Betreiben der bestehenden bzw. der nahezu fertig entwickelten, aber noch nicht gebauten Windenergie-, Solarenergie- und/​oder Wasserkraftanlagen bzw. der anderen Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien. Sofern sich die Erträge aus der operativen Tätigkeit nicht wie geplant entwickeln, kann dies erhebliche Nachteile für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft – bis hin zu bestandsgefährdenden Risiken – nach sich ziehen. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin hängt somit wesentlich von der wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Investitionsvorhaben bzw. Projekte ab und damit auch von der richtigen Auswahl der jeweiligen Investitionsobjekte. Trotz Beachtung der Investitionskriterien und Marktstrategien bzw. -analysen können ungünstige Investitionsobjekte ausgewählt werden und/​oder die entsprechenden Investitionsobjekte können sich negativ entwickeln, sodass von der Emittentin weniger Gewinne als geplant oder gar Verluste erwirtschaftet werden und dadurch die Zins- und/​oder Rückzahlungsansprüche der Anleger nicht bedient werden können.

Die Gesellschaft nimmt eine nachrangige Namensschuldverschreibung auf. Die Kapitalgeber werden keine Gesellschafter, sondern Fremdkapitalgeber und damit Gläubiger der Emittentin. Mit der Aufnahme der Namensschuldverschreibungen ist die Verpflichtung zur Leistung laufender Zinszahlungen sowie zur Rückzahlung des Namensschuldverschreibungskapitals am Ende der Laufzeit verbunden. Die Zinszahlungs- und Rückzahlungsverpflichtungen sind dabei allerdings nachrangig zu den Ansprüchen anderer Gläubiger.

Im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine kann es zu Preissteigerungen oder Störungen der Lieferketten für Ersatzteile kommen.

V. Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnIG

Die Summe der im Geschäftsjahr 2021 gezahlten Vergütungen beläuft sich auf TEUR 196. Hiervon sind 21 TEUR feste Vergütungen und TEUR 175 variable Vergütungen. Die Zahl der Begünstigten beläuft sich auf 3.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden von der Gesellschaft keine besonderen Gewinnbeteiligungen gezahlt. Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt.

VI. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Hamburg, 28. Juni 2022

reconcept Capital GmbH

Karsten Reetz

Entwicklung /​ Stand der Kapitalkonten zum 31. Dezember 2021

Kapitalkonto I
Kommanditeinlagen 1.1.2021 Veränderungen 2021 Kommanditeinlagen 31.12.2021
EUR EUR EUR
reconcept consulting GmbH 1.000,00 0,00 1.000,00
1.000,00 0,00 1.000,00
Kapitalkonto I Kapitalkonto II
Bilanzverlust 1.1.2021 Veränderungen 2021 Verlustanteile 2021 Bilanzverlust 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR
reconcept consulting GmbH -1.631.462,05 0,00 -629.435,11 -2.260.897,16
-1.631.462,05 0,00 -629.435,11 -2.260.897,16

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG, Hamburg:

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG, Hamburg, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnIG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnIG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnIG) in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 Verm-AnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Hamburg, den 31. August 2022

MÖHRLE HAPP LUTHER GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dodenhoff, Wirtschaftsprüfer

Singbartl, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde am 16. September 2022 festgestellt.

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