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Anleger-Warnhnweis: Der angekündigte TGI-Bond – viele Versprechen, viele offene Fragen

stevepb (CC0), Pixabay
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Die TGI bewirbt einen angekündigten Bond als zusätzlichen Baustein zur Absicherung ihrer Kunden. Nach den öffentlichen Präsentationen soll dieses Wertpapier ein weiteres Sicherheitsnetz darstellen. Gleichzeitig bleiben zahlreiche wesentliche Informationen bislang öffentlich unbeantwortet. Gerade deshalb sollten Anleger die angekündigte Struktur sorgfältig prüfen und sich nicht allein von werblichen Aussagen leiten lassen.

Ein Bond ist zunächst nur ein Zahlungsversprechen

Ein Bond – also eine Anleihe – ist rechtlich betrachtet zunächst ein Wertpapier, mit dem sich ein Emittent Kapital beschafft. Der Anleger stellt Geld zur Verfügung und erhält im Gegenzug einen Rückzahlungsanspruch sowie gegebenenfalls Zinszahlungen.

Ob ein Bond tatsächlich werthaltig ist, hängt jedoch nicht vom Namen oder der Vermarktung ab, sondern insbesondere von

  • der Bonität des Emittenten,
  • den tatsächlichen Vermögenswerten,
  • der rechtlichen Ausgestaltung,
  • und der Durchsetzbarkeit möglicher Ansprüche.

Ein Bond ist deshalb keine Garantie für Sicherheit.

Die Werbeaussagen werfen Fragen auf

Nach den öffentlich verbreiteten Aussagen der TGI soll der Bond den Kunden zusätzliche Sicherheit verschaffen. Dabei wird unter anderem auf Goldbestände, Beteiligungen an Minen sowie weitere Vermögenswerte verwiesen.

Die entscheidende Frage lautet jedoch:

Welche konkreten Vermögenswerte werden tatsächlich eingebracht, wem gehören sie rechtlich und wie wurden sie bewertet?

Hierzu liegen bislang nach Kenntnis des Verfassers keine öffentlich zugänglichen, unabhängigen Nachweise vor.

Welche Vermögenswerte stehen tatsächlich hinter dem Bond?

Nach öffentlichen Präsentationen sollen unter anderem folgende Vermögenswerte eingebracht werden:

  • Gold,
  • Beteiligungen an Minen,
  • weitere Vermögenswerte,
  • liquide Mittel.

Ob diese Vermögenswerte tatsächlich in der angekündigten Form vorhanden sind, welchem Rechtsträger sie gehören und ob sie bereits anderweitig wirtschaftlich oder rechtlich gebunden sind, lässt sich anhand öffentlich zugänglicher Unterlagen derzeit nicht überprüfen.

Gerade bei Kapitalmarktprodukten wären hierzu üblicherweise detaillierte Dokumentationen und unabhängige Bewertungen zu erwarten.

Doppelte wirtschaftliche Nutzung?

Ein weiterer Aspekt betrifft die wirtschaftliche Struktur.

Sollten Vermögenswerte, die bereits der Erfüllung bestehender Kundenansprüche dienen, zusätzlich als Sicherheit für einen Bond dargestellt werden, könnte dies Fragen nach der wirtschaftlichen Zuordnung dieser Vermögenswerte aufwerfen.

Ob dies hier tatsächlich der Fall ist, lässt sich ohne Offenlegung der vollständigen Vertrags- und Eigentumsstruktur nicht beurteilen.

Gerade deshalb wäre Transparenz für Anleger von erheblicher Bedeutung.

Bewertungen von Minen sind keine objektiven Geldwerte

Ein erheblicher Teil der angekündigten Sicherheiten soll nach den öffentlichen Aussagen aus Beteiligungen an Minen bestehen.

Dabei gilt allgemein:

Eine Unternehmens- oder Minenbewertung ersetzt keine tatsächlich verfügbare Liquidität.

Der wirtschaftliche Wert einer Beteiligung hängt unter anderem von

  • den tatsächlich nachgewiesenen Rohstoffreserven,
  • den Förderkosten,
  • der wirtschaftlichen Förderbarkeit,
  • den Marktpreisen,
  • sowie einer unabhängigen Bewertung

ab.

Hohe Unternehmensbewertungen sind deshalb allein noch kein Beleg dafür, dass entsprechende Vermögenswerte im Krisenfall tatsächlich in dieser Höhe realisiert werden können.

Unterschiedliche Beträge sorgen für Unsicherheit

In verschiedenen öffentlichen Präsentationen wurden nach Kenntnis des Verfassers unterschiedliche Beträge im Zusammenhang mit dem angekündigten Bond genannt.

Unter anderem wurden Größenordnungen von

  • 50 Millionen Euro,
  • 430 Millionen Euro
  • sowie 750 Millionen Euro

erwähnt.

Warum diese Beträge voneinander abweichen und welche Summe tatsächlich der geplanten Emission zugrunde liegen soll, ist bislang öffentlich nicht nachvollziehbar erläutert worden.

Gerade bei Kapitalmarktprodukten erwarten Anleger nachvollziehbare und konsistente Informationen.

Euroclear bedeutet keine Anlagegarantie

In der Kommunikation wird außerdem wiederholt auf eine Einbindung bei Euroclear verwiesen.

Hier besteht aus Sicht vieler Kapitalmarktexperten erhebliches Missverständnispotenzial.

Euroclear ist eine internationale Wertpapierverwahr- und Abwicklungsorganisation.

Die technische Verwahrung oder Abwicklung über Euroclear bedeutet jedoch insbesondere nicht, dass

  • das Investment geprüft wurde,
  • die Vermögenswerte bestätigt wurden,
  • der Emittent überwacht wird,
  • oder Euroclear eine Rückzahlung garantiert.

Die Nutzung der Infrastruktur von Euroclear stellt daher kein Gütesiegel für die wirtschaftliche Qualität eines Finanzprodukts dar.

Mehrere europäische Finanzaufsichtsbehörden haben Warnungen veröffentlicht

Anleger sollten ferner berücksichtigen, dass sich bereits mehrere europäische Finanzaufsichtsbehörden öffentlich zu Angeboten der TGI geäußert haben.

Hierzu zählen unter anderem

  • die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA),
  • die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein,
  • sowie die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die jeweiligen Warnhinweise sind öffentlich abrufbar und sollten vor einer Investitionsentscheidung sorgfältig gelesen werden.

Wesentliche Dokumente fehlen bislang öffentlich

Für eine sachgerechte Beurteilung eines Bonds wären insbesondere folgende Unterlagen von erheblicher Bedeutung:

  • Wer ist rechtlich Emittent?
  • Wer haftet gegenüber den Anlegern?
  • Gibt es einen genehmigten Emissionsprospekt?
  • Existiert ein Wertpapierinformationsblatt?
  • Wer hat die Vermögenswerte bewertet?
  • Sind Sicherheiten rechtlich zugunsten der Anleger bestellt?
  • Welche Ansprüche bestehen im Insolvenzfall tatsächlich?

Nach Kenntnis des Verfassers sind diese Unterlagen bislang jedenfalls nicht öffentlich zugänglich.

Fazit

Der angekündigte Bond wird öffentlich als zusätzliches Sicherheitsinstrument dargestellt.

Ob diese Sicherheit tatsächlich besteht, lässt sich anhand der bislang öffentlich verfügbaren Informationen derzeit nicht unabhängig überprüfen.

Für Anleger gilt deshalb ein seit Jahrzehnten bewährter Grundsatz:

Je größer die versprochene Sicherheit, desto größer sollte auch die Transparenz sein.

Wer in Kapitalanlagen investiert, sollte sich nicht allein auf Werbeaussagen verlassen, sondern insbesondere die rechtliche Struktur, die wirtschaftlichen Grundlagen und die veröffentlichten Unterlagen sorgfältig prüfen.


Hinweis gemäß § 6 DDG und den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung:

Dieser Beitrag stellt eine journalistische Einordnung auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen, Veröffentlichungen von Aufsichtsbehörden sowie öffentlich verbreiteter Aussagen der Beteiligten dar. Soweit Fragen oder Zweifel formuliert werden, handelt es sich ausdrücklich nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um Wertungen und offene Fragestellungen. Die genannten behördlichen Maßnahmen können Rechtsmitteln unterliegen. Die TGI weist Vorwürfe nach eigenen Angaben zurück. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der Beitrag stellt weder Rechts-, Steuer- noch Anlageberatung dar.

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