Amtsgericht Schönebeck

Amtsgericht Schönebeck

Beschluss

3 K 16/17

In der Zwangsversteigerungssache zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft

1.

Nurith Michal Gothelf, Ben Zvi St. 22, 5363211 Givatayim, ISRAEL
vertreten durch: Martin Rieckmann, Nieritzstraße 2, 01097 Dresden

2.

Rafael Eshet Eisenstädt, Kineret St. 3, 442103 Kefar Sava, ISRAEL
vertreten durch: Martin Rieckmann, Nieritzstraße 2, 01097 Dresden

3.

Channa Sarid, 43905 Givat Chen, ISRAEL
vertreten durch: Martin Rieckmann, Nieritzstraße 2, 01097 Dresden

Prozessbevollmächtigter: Zu 1., 2. und 3. Rechtsanwalt Dr. Christoph Möllers, An der Dreikönigskirche 3, 01097 Dresden

– Antragsteller –

gegen

1.

Conference on Jewish Material Claims against Germany Inc. Office for Germany – Nachfolgeorganisation, Sophienstraße 26, 60487 Frankfurt am Main

2.

Rudolf Pincus, , ISRAEL, z.Zt. unbekannten Aufenthalts

3.

Gerda Ruschin, , ISRAEL z.Zt. unbekannten Aufenthalts

4.

Rene Conitzer, Puerto Plata, DOMINIKANISCHE REPUBLIK, z.Zt. unbekannten Aufenthalts

5.

Klaus-Rüdiger Vollbaum, Nienburger Straße 68, 39240 Calbe als Nachlasspfleger für die unbekannten Erben der Esther Sloan

– Antragsgegner –

wird die öffentliche Zustellung des Beschlusses auf Anordnung der Zwangsversteigerung vom 10.08.2018 – 3 K 16/17 – der Channa Sarid, des Nurith Michal Gothelf und des Rafael Eshet Eisenstädt, alle in Israel, vertr. d.d. Rechtsanwalt Dr. Christoph Müller in Dresden an Herrn, Rudolf Pincus, Frau Gerda Ruschin und Herrn Rene Conitzer, z.Zt. unbekannten Aufenthaltes bewilligt ( §§ 185, 186 ZPO ).

Die Akte kann in Zi. 309 des Amtsgerichts Schönebeck eingesehen werden.

 

Schönebeck, 10.08.2018

Amtsgericht

Rechtspfleger

 

Amtsgericht Schönebeck

Beschluss

3 K 16/17

In der Zwangsversteigerungssache zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft

1.

Nurith Michal Gothelf, Ben Zvi St. 22, 5363211 Givatayim, ISRAEL
vertreten durch: Martin Rieckmann, Nieritzstraße 2, 01097 Dresden

2.

Rafael Eshet Eisenstädt, Kineret St. 3, 442103 Kefar Sava, ISRAEL
vertreten durch: Martin Rieckmann, Nieritzstraße 2, 01097 Dresden

3.

Channa Sarid, 43905 Givat Chen, ISRAEL
vertreten durch: Martin Rieckmann, Nieritzstraße 2, 01097 Dresden

Prozessbevollmächtigter: Zu 1., 2. und 3. Rechtsanwalt Dr. Christoph Möllers, An der Dreikönigskirche 3, 01097 Dresden

– Antragsteller –

gegen

1.

Conference on Jewish Material Claims against Germany Inc. Office for Germany – Nachfolgeorganisation, Sophienstraße 26, 60487 Frankfurt am Main

2.

Rudolf Pincus, , ISRAEL, z.Zt. unbekannten Aufenthalts

3.

Gerda Ruschin, , ISRAEL z.Zt. unbekannten Aufenthalts

4.

Rene Conitzer, Puerto Plata, DOMINIKANISCHE REPUBLIK, z.Zt. unbekannten Aufenthalts

5.

Klaus-Rüdiger Vollbaum, Nienburger Straße 68, 39240 Calbe als Nachlasspfleger für die unbekannten Erben der Esther Sloan

– Antragsgegner –

Die Antragsteller und die Antragsgegner sind Eigentümer in Erbengemeinschaft der im Grundbuch von Schönebeck Blatt 11929 eingetragenen Grundstücke

Lfd. Nr. Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe m2
1 Schönebeck 1 1013/93 Gebäude- und Freifläche,
Salzer Straße 17
630
2 Schönebeck 1 4488/94 Gebäude- und Freifläche,
Zu Salzer Straße 17
166

Auf Antrag der Antragsteller wird zwecks Aufhebung der Gemeinschaft die Zwangsversteigerung des vorgenannten Grundbesitzes angeordnet.

Dieser Beschluss gilt zugunsten der Antragsteller als Beschlagnahme des Grundbesitzes.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Schönebeck, Friedrichstraße 96, 39218 Schönebeck, oder dem Landgericht Magdeburg, Halberstädter Str. 8, 39112 Magdeburg, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.

Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle der genannten Gerichte eingelegt. Sie kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei einem der genannten Gerichte ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

 

Schönebeck, 10.08.2018

Amtsgericht

Rechtspfleger

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