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Amtsgericht Chemnitz setzt vorläufigen Gläubigerausschuss ein

geralt (CC0), Pixabay
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Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der alutec metal innovations GmbH & Co. KG aus Chemnitz hat das Amtsgericht Chemnitz als Insolvenzgericht eine erste wichtige Entscheidung getroffen. Mit Beschluss vom 7. Mai 2026 wurde bis zur möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt.

Das Unternehmen mit Sitz in der Mendelejewstraße 2 in 09117 Chemnitz ist unter der Handelsregisternummer HRA 10399 beim Amtsgericht Chemnitz eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch Geschäftsführer Rüdiger Kunze.

Diese Mitglieder gehören dem Gläubigerausschuss an

Der vorläufige Ausschuss setzt sich aus Vertretern verschiedener Gläubigergruppen zusammen:

  • Agentur für Arbeit Chemnitz, vertreten durch Daniela Schmiedel
  • Sparkasse Pforzheim Calw, vertreten durch Claudia Hofmann
  • Bookmann GmbH, vertreten durch Jürgen Götz

Der Gläubigerausschuss soll die Interessen der Gläubiger begleiten und das Verfahren bis zu einer möglichen Insolvenzeröffnung überwachen und unterstützen.

Beschwerde gegen die Entscheidung möglich

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Chemnitz eingelegt werden. Das Gericht weist darauf hin, dass auch elektronische Einreichungen möglich sind, allerdings nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs.

Die Entscheidung wurde unter dem Aktenzeichen 201 IN 662/26 veröffentlicht.

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