Startseite Allgemeines Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-Experimentierräume vom: 19.11.2024 Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-Experimentierräume vom: 19.11.2024 Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Änderung
der Bekanntmachung der Förderrichtlinie
Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft:
INQA-Experimentierräume

Vom 19. November 2024

Die Bekanntmachung der Förderrichtlinie Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-Experimentierräume vom 1. September 2022 (BAnz AT 08.09.2022 B2) wird geändert.

Die Nummer 7 wird wie folgt geändert:

„Die Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2028.“

Diese Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 19. November 2024

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Cornelia Schäff

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