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Adoptionsurteile

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Heute wird es zwei Grundsatzurteile beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zum Adoptionsrecht für homosexuelle Paare geben: Es geht um Fälle, in denen einer der beiden ein Kind bereits adoptiert hat und der Partner zusätzlich Adoptivmutter oder -vater werden möchte. In Deutschland ist diese «Sukzessivadoption» innerhalb einer Ehe möglich. Schwule und Lesben ist es bisher nicht möglich.

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