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Adcada GmbH, Bentwisch: BaFin bestellt Abwickler für die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts

geralt (CC0), Pixabay
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Adcada GmbH, Bentwisch: BaFin bestellt Abwickler für die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts

Die BaFin hat mit Bescheid vom 1. September 2020 zur Abwicklung des durch die Adcada GmbH, Bentwisch, unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts einen Abwickler bestellt.

Die Adcada GmbH nahm Gelder mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlbarkeit entgegen. Damit betreibt sie das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnung wurde:

Herr Rechtsanwalt
Gerhard Brinkmann
c/o Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Schillerstraße 18
18055 Rostock

zum Abwickler bestellt.

Anleger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei ihm zu melden.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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