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Anleger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei ihm zu melden – schreibt die BaFin zum Thema adcada

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Das sollte jeder Anleger jetzt über einen Rechtsanwalt tun, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen.

Hier darf man als Anleger keinen Fehler machen, um nicht mit seiner Forderung „hinten herunter zu fallen“. Nicht das nach dem schon vorhandenen Ärger noch neuer Ärger hinzukommt.

Natürlich beraten wir geschädigte Anleger gern. Im Rahmen der Unterstützung der IG adcada übernehmen wir für deren Mitglieder die Anmeldung der Forderung beim durch die BaFin ernannten Abwickler zu extra Konditionen, denn wir wollen, dass sich eine starke Gemeinschaft nun dem Abwickler und dem dann sicherlich folgenden Insolvenzverwalter entgegen stellt.

ig-adcada.diebewertung.de

Schützen Sie sich jetzt durch aktives und schnelles Handeln! Gemeinsam mit der IG adcada helfe ich Ihnen dabei.

Hier nochmals die Meldung der BaFin:

Adcada GmbH, Bentwisch: BaFin bestellt Abwickler für die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts

Die BaFin hat mit Bescheid vom 1. September 2020 zur Abwicklung des durch die Adcada GmbH, Bentwisch, unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts einen Abwickler bestellt.

Die Adcada GmbH nahm Gelder mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlbarkeit entgegen. Damit betreibt sie das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnung wurde:

Herr Rechtsanwalt
Gerhard Brinkmann
c/o Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Schillerstraße 18
18055 Rostock

zum Abwickler bestellt.

Anleger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei ihm zu melden.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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