Allgemeines

Abgelehnt

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage auf Herausgabe des Sterbehilfe-Medikaments Natrium-Pentobarbital durch den Staat abgewiesen. Einer der beiden Kläger lebt im Landkreis Lüneburg. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass es zumutbare Optionen gebe, dem eigenen Leben medizinisch begleitet ein Ende zu setzen. Diese seien mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben vereinbar. Für Hans-Jürgen Brennecke aus Reppenstedt ging es in dem Prozess um die Ausgabe des tödlichen Medikaments Natrium-Pentobarbital. Der 79 Jahre alte Mann war vor rund acht Jahren schwer an Krebs erkrankt und hatte nach eigenen Angaben zeitweise starke Schmerzen gelitten. Mittlerweile gilt er als geheilt. Sollte der Tumor zurückkommen, will Brennecke sein Leben im Familienkreis
Ein Recht auf Sterben, aber keines auf Natrium-Pentobarbital

Das OVG hat entschieden, dass schwerkranke Menschen wie Hans-Jürgen Brennecke kein Recht auf das Betäubungsmittel haben. (02.02.2022)

Bundesinstitut lehnt Ausgabe von Natrium-Pentobarbital ab

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BIfArM) hatte 2018 die Anträge der Kläger auf Ausgabe des Natrium-Pentobarbital mit dem Verweis auf das Betäubungsmittelgesetz abgelehnt. Das Institut ist unter anderem für die Einfuhr des Medikaments, das es in der Schweiz, nicht aber in Deutschland gibt, zuständig. In der Schweiz wird Natrium-Pentobarbital legal in der Sterbehilfe verwendet und gilt als zuverlässig. Das Bundesinstitut steht auf dem Standpunkt, dass der Staat nicht über die Vergabe von tödlichen Medikamenten zur Sterbehilfe entscheiden dürfe.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
OVG weist Klage von Betroffenen ab

Zusammen mit Brennecke hatte ein schwer an Multipler Sklerose erkrankter Mann aus Rheinland-Pfalz geklagt. Zuletzt waren die Kläger im Februar vergangenen Jahres vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster (Nordrhein-Westfalen) gescheitert. Das OVG hatte sich bei seinem Urteil ebenfalls auf das Betäubungsmittelgesetz bezogen. Der Staat müsse schwerstkranken Menschen nicht den Zugang zu einem Suizid-Mittel verschaffen. Eine Frau aus NRW, die als Betroffene ebenfalls vor Gericht gezogen war, ist inzwischen verstorben.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Hintergrundgespräch zur TGI AG: Juristische Einordnung der aktuellen Entwicklungen

Hinweis der Redaktion: Dieses Interview ist ein journalistischer Entwurf auf Basis öffentlich...

Allgemeines

Waymo muss Tausende Robotaxis zurückrufen – nachdem ein fahrerloses Auto in einen Fluss gespült wurde

Der US-Anbieter Waymo hat tausende selbstfahrende Fahrzeuge wegen eines Softwareproblems zurückgerufen. Hintergrund...

Allgemeines

Kentucky-Derby-Stars und MLB-Profis unter Druck: Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verbindungen zu illegalen Hahnenkämpfen

Nur wenige Tage nach ihrem spektakulären Duell beim Kentucky Derby geraten die...

Allgemeines

Wetterphänomen El Niño entwickelt sich schneller als erwartet – Forscher warnen vor möglichem „Super-El-Niño“

Im Pazifik bahnt sich offenbar deutlich schneller als bislang angenommen ein kräftiges...