PET Bidco GmbH scheitert mit Übernahmeversuch – Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und Bekanntmachung über den Ausfall einer Angebotsbedingung

Pet Bidco GmbH

München

Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und Bekanntmachung über den Ausfall einer Angebotsbedingung

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERSENDUNG, VERTEILUNG ODER SONSTIGEN VERBREITUNG IN LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN DIES RECHTSWIDRIG WÄRE.

Die Pet Bidco GmbH, München, Bundesrepublik Deutschland (die „Bieterin„), hat am 6. Oktober 2021 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage„) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot„) an die Aktionäre der zooplus AG, München, Deutschland („zooplus„), zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stückaktien der zooplus (ISIN DE0005111702) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der zooplus von EUR 1,00 je Aktie (jeweils eine „zooplus-Aktie“ und zusammen die „zooplus-Aktien„) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 470,00 je zooplus-Aktie veröffentlicht.

Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots ist am 3. November 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) /​ 19:00 Uhr (Ortszeit New York) (die „Annahmefrist„) abgelaufen.

I. Bekanntmachung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG

1.

Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 3. November 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) /​ 19:00 Uhr (Ortszeit New York) (der „Meldestichtag„), ist das Übernahmeangebot für insgesamt 34.217 zooplus-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,4786 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der zooplus.

2.

Zum Meldestichtag hielten weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen zooplus-Aktien oder nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf zooplus. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine Stimmrechte aus zooplus-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.

II. Bekanntmachung über den Ausfall einer Angebotsbedingung

1.

Gemäß Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage stehen das Übernahmeangebot und die durch die Annahme des Übernahmeangebots mit den Aktionären der zooplus AG zustande gekommenen Verträge unter den in Ziffer 12.1.1 bis Ziffer 12.1.4 der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen (die „Angebotsbedingungen„).

2.

Wie bereits gesondert mit Bekanntmachung vom 4. November 2021 bekannt gegeben, sind mit Ablauf der Annahmefrist die in Ziffer 12.1.3 (keine Kapitalerhöhung, keine Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, kein Aktienrückkauf und keine Zustimmung zu Kapital- oder Strukturmaßnahmen) und Ziffer 12.1.4 (keine Insolvenzverfahren) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen eingetreten.

3.

Die in Ziffer 12.1.2 der Angebotsunterlage beschriebene Angebotsbedingung des Erreichens einer Mindestannahmeschwelle von 50 % plus einer Aktie aller zooplus-Aktien ist bis zum Ablauf der Annahmefrist demgegenüber nicht eingetreten. Damit ist diese Angebotsbedingung endgültig ausgefallen.

4.

Als Folge des endgültigen Ausfalls der in Ziffer 12.1.2 der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingung (Mindestannahmeschwelle) sind sowohl das Übernahmeangebot erloschen als auch die durch die Annahme des Übernahmeangebots zustande gekommenen Verträge entfallen und werden nicht vollzogen (wie in Ziffer 12.2 der Angebotsunterlage näher beschrieben). Die in das Übernahmeangebot eingelieferten zooplus-Aktien (die „Zum Verkauf Eingereichten zooplus-Aktien„) werden zurückgebucht (siehe unten Ziffer IV).

III. Keine weitere Annahmefrist

Die Bieterin hat das Übernahmeangebot vom Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 % plus einer Aktie aller zooplus-Aktien bei Ablauf der Annahmefrist abhängig gemacht. Diese Mindestannahmeschwelle wurde zum Ablauf der Annahmefrist nicht erreicht. Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WpÜG wird es daher keine weitere Annahmefrist geben.

IV. Einstellung des Börsenhandels der Zum Verkauf Eingereichten zooplus-Aktien; Rückbuchung der Zum Verkauf Eingereichten zooplus-Aktien

Der Börsenhandel der Zum Verkauf Eingereichten zooplus-Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A3E5E48 wird mit Ablauf des 8. November 2021 eingestellt werden.

Die Rückbuchung der Zum Verkauf Eingereichten zooplus-Aktien mit der ISIN DE000A3E5E48 in deren ursprüngliche ISIN DE0005111702 erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 12.2 der Angebotsunterlage unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Bankarbeitstagen nach dieser Veröffentlichung. Nach der Rückbuchung können die zooplus-Aktien wieder unter ihrer ursprünglichen ISIN DE0005111702 gehandelt werden.

München, den 8. November 2021

Pet Bidco GmbH
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Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der zooplus AG. Die Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage mitgeteilt, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde. Investoren und Inhabern von Aktien der zooplus AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente gründlich zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Das Übernahmeangebot unterliegt alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen von Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika. Jeder Vertrag, der aufgrund des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.
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Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https:/​/​www.eqt-offer.com
im Internet am: 08.11.2021.

 

München, den 8. November 2021

Pet Bidco GmbH

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