Bilanziell überschuldet: Target Invest GmbH & Co. KG

Target Invest GmbH & Co. KG

Brandenburg an der Havel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 1.267.123,10 1.321.472,10
I. Sachanlagen 1.265.523,10 1.319.872,10
II. Finanzanlagen 1.600,00 1.600,00
B. Umlaufvermögen 638.337,32 666.954,42
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 596.029,41 592.916,31
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 353.019,34 413.154,29
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 42.307,91 74.038,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.050,55 1.661,76
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 618.440,67 739.473,56
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 618.440,67 739.473,56
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.524.951,64 2.729.561,84

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Rückstellungen 21.682,00 17.870,00
B. Verbindlichkeiten 643.333,63 1.079.825,93
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 534.503,09 903.633,21
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 29.750,00 103.153,77
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.859.936,01 1.631.865,91
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.524.951,64 2.729.561,84

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ist aus den Büchern der Gesellschaft richtig entwi­ckelt worden.

Nach den Kriterien der § 267 HBG bilanziert die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft. Damit kann sie sowohl bei der Aufstellung des Jahresabschlusses als auch bei der Offenle­gung Erleichterungen nach den handelsrechtlichen Vorschriften gemäß §§ 274a, 288 und 326 HGB in Anspruch nehmen.

2.Bestandsnachweise

Der Bestandsnachweis für die bilanzierten Vermögenswerte wurde von der Gesellschaft ordnungs­gemäß erbracht. Erbetene Aufklärungen und Nachweise wurden bereitwillig erbracht.

Die edv-gestützte Sachanlagenkartei gibt neben der Bezeichnung des Gegenstandes und dem Datum des Zu- und Abgangs Auskunft über die Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, den Buchwert am Bilanzstichtag sowie den jährlichen Abschreibungssatz und –betrag.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag in Saldenlisten erfasst bzw. durch sonstige Unterlagen nachgewiesen. Saldenbestätigungen wurden nicht eingeholt.

Guthaben gegenüber Kreditinstituten wurden durch Kontoauszüge der betreffenden Banken zum Bilanzstichtag belegt.

Die übrigen Vermögensposten sind durch Saldenbestätigungen, Saldenlisten bzw. anhand der betreffenden Sachkonten inventarmäßig erfasst worden.

3.Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Der formale Aufbau weist gegenüber dem Vorjahr keine Unterschiede aus.

Die für Kapitalgesellschaften vorgesehenen Erleichterungen beim Ausweis von Posten des Jahresabschlusses (§ 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 HGB) wurden von der Gesellschaft nicht in Anspruch genommen.

4.Bewertung

Bei der Bewertung wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze der §§ 252 bis 256 HGB und die eingeschränkten Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften beachtet.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten. In Anlehnung an das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 26. Januar 20171 erfolgt eine Abkehr von der Fortführungsannahme erst nach der Entscheidung des Unter­nehmers zur Liquidation oder zur Einstellung der Geschäftstätigkeit oder in einer unausweichlichen Situation, die alternativlos hierzu zwingt, nicht jedoch bereits beim Bestehen einer wesentlichen Unsicher­heit2. Nach Aussage der Geschäftsführung liegen o.g. Entscheidungen und Unsicherheiten nicht vor. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind. Gegenteilige Feststellungen waren nicht zu treffen; Prüfungshandlungen wurden nicht vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um plan­mäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraus­sichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten unter Beachtung des Prinzips kaufmännischer Vorsicht gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

5.Eventualverbindlichkeiten und andere Haftungsverhältnisse

Eventualverbindlichkeiten im Sinne § 251 HGB lagen nicht vor. Die weiteren sonstigen Verpflichtun­gen, die nicht in der Bilanz erscheinen, sind für die Beurteilung der Finanzlage nicht von Bedeutung.

6.Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

6.1 Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel ersichtlich. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungszeiträume entsprechen den branchenüblichen und steuerrechtlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauern.
6.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich innerhalb eines Jahres fällig.

6.3 Kapital

Das Haftkapital der Gesellschaft beträgt 480.000,00 € und wurde in voller Höhe geleistet. Das Eigenkapital gliedert sich wie folgt und wird als „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil – Kommanditisten“ auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen:

Kommanditkapital 480.000,00
Einlage in Kommanditkapital 3.560,41
Gesellschaftereinlage 450.000,00
Verlustausgleich bis 31.12.2019 ./​. 1.669.473,56
Gewinnanteil 2020 117.472,48
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil ./​. 618.440,67

6.4  Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Verpflichtung zur Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen sowie die Kosten des Jahresabschlusses.
6.5 Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:

Verbindlichkeiten Saldo bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
– ggü. Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00
– erhaltene Anzahlungen 13.566,96 13.566,96 0,00 0,00
– aus Lieferungen und Leistungen 13.004,85 13.004,85 0,00 0,00
– ggü. Kommanditistin 506.275,76 506.275,76 0,00 0,00
– sonstige 110.486,06 80.736,06 0,00 29.750,00
Gesamt 643.333,63 613.583,63 0,00 29.750,00

7. Sonstige Pflichtangaben
7.1 Komplementär

Komplementär ohne Hafteinlage ist die Ferienparadies am Plauer See GmbH, Brandenburg.
Das gezeichnete Kapital der Komplementärin beträgt 25.000,00 €. An Verbindlichkeiten gegenüber der Komplementärin werden 79.080,54 € ausgewiesen. Die darauf entfallenden Zinsen in Höhe von 3.679,45 € werden unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen.
7.2 Kommanditisten

Kommanditistin ist die Montefiori AG aus Ettingen in der Schweiz. An Verbindlichkeiten gegenüber der Kommanditistin werden 506.275,76 € ausgewiesen. Die darauf entfallenden Zinsen in Höhe von 27.435,02 € werden unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen.
7.3 Arbeitnehmer

Im Berichtszeitraum wurden durchschnittlich 10 Arbeitnehmer beschäftigt.
7.4  Vertretung und Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung ist allein die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet. Sie wird hierbei durch ihren oder ihre Geschäftsführer vertreten; im Berichtszeitraum war das Herr Rolf Fuchs. Die Angabe der Organbezüge unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB.

1 BGH, Urteil vom 26.01.2017 – IX ZR 285/​14, DStR 2017,941
2 Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald, Wirtschaftsprüfer/​Steuerberater, „Jahresabschluss unter besonderer Berücksichtigung der Corona-Pandemie“, Seite 17

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2020 – 31.12.2020

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 506.275,76 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegen Gesellschafter beträgt 0,00 EUR.

1.1.2019 – 31.12.2019

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 872.284,66 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegen Gesellschafter beträgt 20,04 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Brandenburg a.d. Havel, 30. Juni 2021

Herr Fuchs

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2021 festgestellt.

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