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Safer Internet Day

geralt (CC0), Pixabay
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Der Safer Internet Day (SID) ist ein von der Europäischen Union initiierter weltweiter Aktionstag für mehr Sicherheit im Internet. Er findet seit 2004 jährlich im Februar statt.

Aktionen und Veranstaltungen am Safer Internet Day werden in Deutschland von der Sensibilisierungskampagne zur Förderung der Medienkompetenz im Umgang mit dem Internet und neuen Medien von klicksafe initiiert und koordiniert.

Eine wichtige aktuelle Herausforderung der Sicherheit im Internet ist das Phänomen der Hassrede/Hate Speech und der Hasspostings.

Im Internet lassen sich eine Verrohung der Sprache sowie eine ausgeprägte verbale Radikalität beobachten, für die sich der Sammelbegriff des sogenannten „Hasspostings“ etabliert hat. Hasspostings können sich im Internet und in den sozialen Medien rasant verbreiten und dort die Mobilisierung, Radikalisierung und beispielweise die Vernetzung innerhalb radikaler Szenen erheblich befeuern.

Was ein „Hassposting“ ist, muss immer im Einzelfall beurteilt werden. Insbesondere bei implizierten konkreten Bedrohungssachverhalten ist eine Einzelfallprüfung unabdingbar. Hasspostings sind nicht per se strafrechtlich relevant und können auch unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit liegen. Die Polizei verfolgt ausschließlich strafrechtlich relevante Inhalte.

Hasspostings werden der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person oder eine Gruppe wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen

  • politischen Haltung
  • Einstellung und/oder Engagements
  • Nationalität
  • ethnischen Zugehörigkeit
  • Hautfarbe
  • Religionszugehörigkeit
  • Weltanschauung
  • sozialen Status, physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung
  • sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität oder äußeren Erscheinungsbildes

gerichtet sind und die Tathandlung im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.

Es gibt keinen eigenen Straftatbestand für „Hasspostings“. Die Straftatbestände Beleidigung (§ 185 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB) oder Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) können mit dem Verfassen von Hasspostings erfüllt werden.

Bei Hass im Netz können unter anderem auch folgende Paragrafen des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) greifen: § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, § 131 Gewaltdarstellung, § 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung, § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (z.B. Tonaufnahmen) und § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (Recht am eigenen Bild).

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