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Zweiter Prozesstag – BWF Stiftung

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Am zweiten Tag des Strafprozesses hatten sich die Zuschauerreihen merklich gelichtet und nur wenige Personen verfolgten das Geschehen vor Ort. Sämtliche sonstigen Prozeßbeteiligten waren erschienen; zwei Staatsanwälte, drei Berufsrichter, zwei Schöffen, eine Ersatzrichterin und zwei Ersatzschöffen. Die Angeklagten werden jeweils von zwei Verteidigern vertreten.

Richter, die mit BWF Anlegern verwandt oder verschwägert sind, dürfen am Verfahren nicht teilnehmen. Eine Prüfung dieser Frage müssen die Schöffen und Richter vornehmen. Die Schöffen sollen aber ihre Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung schöpfen und keine Unterlagen lesen. Die Staatsanwaltschaft hatte aber im zu verlesenden Teil der Anklage auf die Daten der Anleger verzichtet. Damit ist die Prüfung unmöglich und es entstand eine Pattsituation. Wie das Gericht diese Fragen lösen will, bliebt unbeantwortet. Einige Lösungsmöglichkeiten wurden diskutiert, die Verteidigung wollte allerdings keine Zeitverzögerungen.

Die Anklageverlesung war diffus und schlecht zu verstehen. Wer was wie gemacht haben soll und wo die Gelder sind wurde nicht geklärt. Die Staatsanwaltschaft wirft den Haupttätern ein Organisationsdelikt vor. Das vereinfacht die Anklage, erschwert aber die Hauptverhandlung, weil die einzelnen Tatbeiträge herausgearbeitet werden müssen. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft von einem gemeinsamen Entschluss ausgeht der Haupttäter, die dann arbeitsteilig vorgegangen sind. Einer hat geworben, eine die Daten der Kunden verwaltet, ein andere Gold gehandelt und der andere die Buchhaltung organisiert. Dem Rechtsanwalt und dem Wirtschaftsprüfer wird vorgeworfen, hierbei geholfen zu haben. Die Staatsanwalt meinte die Bande habe sich im Herbst 2011 zusammengetan und sei dann arbeitsteilig vorgegangen bis zur Enddeckung der Falschgoldbestände im Februar 2015. Nach Verlesung der Vorwürfe wurde die Angeklagten belehrt, dass diese Schweigen dürfen oder Angaben machen können. Der Vorsitzende unterbrach die Verhandlung, um jetzt in den nächsten Tagen die Frage nach der Verwandtschaft zu klären. Die Stellungnahmen der Angeklagten können dann ab nächsten Dienstag erfolgen.

 

P.S.: danke für die Emails unserer Leser. Wir gratulieren natürlich Herrn Saik zu seinem Geburtstag heute. …..

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