Startseite Allgemeines Zwangsgeld an die Erotikbranche
Allgemeines

Zwangsgeld an die Erotikbranche

Teilen

Die BaFin hat am 22. August 2017 gegen die Beate Uhse Aktiengesellschaft die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 220.000 Euro angedroht.

Die Beate Uhse Aktiengesellschaft hatte gegen § 37v Absatz 1 Sätze 2 und 3 WpHG verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 4 Absatz 2 Satz 1 WpHG in Verbindung mit § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 13 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG). Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c WpHG.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

„Viele Betroffene schämen sich viel zu lange“ – Anwalt Daniel Blazek erklärt, was Anleger nach BaFin-Warnungen tun sollten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut vor mehreren dubiosen Plattformen und...

Allgemeines

Tumulte um Meisterfinale: Schottischer Verband stärkt Schiedsrichter Robertson den Rücken

Nach den chaotischen Szenen beim dramatischen Saisonfinale der Scottish Premiership hat sich...

Allgemeines

Ofcom schlägt Alarm: TikTok und YouTube laut britischer Medienaufsicht „nicht sicher genug“ für Kinder

Die britische Medienaufsicht Ofcom erhöht den Druck auf die großen Social-Media-Konzerne. In...

Allgemeines

NASCAR trauert um Kyle Busch – Rennsport-Legende stirbt mit nur 41 Jahren

Die Motorsport-Welt steht unter Schock: NASCAR-Star Kyle Busch ist im Alter von...