youvestor AG Frankfurt am Main-Hauptversammlung

youvestor AG Frankfurt am Main

 An alle Aktionäre der

youvestor AG

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre,

hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der youvestor AG

am Dienstag, 04.07.2017,
um 14 Uhr,
in der Mainzer Landstr. 33, 2. OG,

ein. Die Einladung wird fristgerecht im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um schriftliche Bestätigung Ihrer Teilnahme (postalisch oder E-Mail an aktienregister@youvestor.de) bis zum 30.06.2017.

 

Frankfurt am Main, 29.05.2017

Der Vorstand

 

Tagesordnung

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016
Vorlage des vom Aufsichtsrat am 29.05.2017 gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses mit Stichtag zum 31. Dezember 2016 nebst Bericht des Aufsichtsrats

TOP 2 Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Vorstand für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 4 Abberufung bzw. Neuwahl des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V. mit § 7 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Die Aktionäre Andreas Feiden und Roman Hoffmann beantragen, das bisherige Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre, Herrn Karsten Dümmler, wohnhaft in Hamburg, abzuberufen.

Ferner hat das bisherige Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre Jens Schumann, wohnhaft in Hamburg, sein Amt zu Beginn des Jahres 2017 niedergelegt.

Die Aktionäre Andreas Feiden und Roman Hoffmann schlagen vor,

Herrn Tim Schwarzburg, Rechtsanwalt und Partner in der Sozietät NeuhausPartner Rechtsanwälte in Koblenz, geb. am 05.11.1970, wohnhaft in 56323 Waldesch,

und

Herrn Thomas Rosner, Geschäftsführender Gesellschafter der brandtec GmbH, geb. 4.1.1973, wohnhaft in 54340 Bekond

als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

TOP 5 Diverses


I. Auslagen von Unterlagen

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft (youvestor AG, Mainzer Landstraße 33, 60329 Frankfurt am Main) liegen seit Einberufung der Hauptversammlung die folgenden Unterlagen aus:

(a) der festgestellte und gebilligte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016;

(b) sowie die korrespondierenden Berichte des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) für das zum 31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

II. Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktionärsregister der Gesellschaft eingetragen sind. Eine Anmeldung zur Hauptversammlung wäre hilfreich, ist aber nicht erforderlich.

Jeder Aktionär kann sich gemäß § 14 der Satzung durch einen anderen Aktionär oder einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Stimmrechtsvertreter hat sich grundsätzlich durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zu legitimieren. Ist der Stimmrechtsvertreter gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person, die Aktionär der Gesellschaft ist, dann hat der gesetzliche Vertreter seine Stellung durch die Vorlage eines nicht älter als zwei Monate alten Registerauszuges nachzuweisen. Entsprechendes gilt, wenn der gesetzliche Vertreter einen Dritten bevollmächtigt, d. h. neben der schriftlich erteilten Vollmacht ist ein nicht älter als zwei Monate alter Registerauszug vorzulegen.

III. Anfragen und Gegenanträge

Für Anfragen hat die Gesellschaft eine Service-E-Mail-Adresse (aktienregister@youvestor.de) eingerichtet.

Gegenanträge von Aktionären sind schriftlich bis spätestens 6 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens zum 27. Juni 2017, ausschließlich an die obige Geschäftsadresse der Gesellschaft zu übersenden.

Frankfurt am Main, 29. Mai 2017

Andreas Feiden, Vorstand                               Roman Hoffmann, Vorstand

Leave A Comment