WSW-Wohnsachwerte eG – die Geheimniskrämerei um einen vorläufigen Insolvenzbeschluss

Wir finden dies einen Skandal, um das einmal ganz deutlich hier zum Ausdruck zu bringen. Für uns sieht das nach „Amigowirtschaft und Mauschelei“ aus, denn wir finden keinen plausiblen Grund, warum der Beschluss zu einem vorläufigen Insolvenzverfahren nicht sofort veröffentlicht wird.

Die Anleger, in dem Fall die Genossen, haben ein Anrecht darauf! Warum wir solch ein Verhalten nicht verstehen!

Die verantwortlichen Personen sitzen im Gefängnis!

Vermögen wurde gesichert

Die Bank nimmt keine Gelder mehr an, die auf das Konto der WSW Wohnsachwerte eG überwiesen werden.

Warum also bitte diese Geheimniskrämerei? Natürlich lässt das den nun vom Insolvenzgericht beauftragten Insolvenzverwalter nicht gut aussehen und wir haben deshalb auch keinerlei Vertrauen mehr in diese Kanzlei.

Für uns ist das eine Skandalkanzlei. Man stelle sich einmal vor, Anleger rufen den sie vertretenden Rechtsanwalt an, fragen dann, „stimmt das mit dem vorläufigen Insolvenzverfahren?“ Genau dieser Rechtsanwalt muss dann aber sagen, „weiß ich nicht“. Nun, stellt sich da im Nachhinein heraus, dass es zu diesem Vorgang längst einen Insolvenzbeschluss gab. Was ist das für eine kompromittierende Situation für einen Rechtsanwalt?

Geht da dann nicht das Mandantenvertrauen verloren, ohne dass der Rechtsanwalt etwas Dafür kann?

Gerade in der heutigen Zeit gibt es doch in solchen Fällen ein Transparenzgebot gegenüber den betroffenen Genossen. Alles andere passt nicht mehr in unsere Zeit. Möglich, dass in Bayern die Uhren anders gehen, aber dann wollen wir einmal dafür sorgen mit unserer Berichterstattung, dass diese Uhren auf die Zeit kommen, in der wir leben.

Ganz klar, wird der Insolvenzbeschluss nicht bis zum 15. September 2022 veröffentlicht, gehen wir mit diesem Beschluss an die Öffentlichkeit, denn dieser liegt uns seit dieser Nacht vor. Jemand hat es wieder GUT mit uns gemeint und uns diesen Beschluss anonym übermittelt. Zumindest eine Person, die Charakter hat.

Wir haben viele User, die uns mit Informationen versorgen, weil sie nicht nur unsere Arbeit unterstützen wollen, sondern weil sie auch solche Methoden nicht akzeptieren wollen.

Danke dafür!

Lassen sie uns auch einmal anmerken, dass es sich hier immer noch um eine Kriminalinsolvenz handelt. Hier waren Personen am Werk, die nicht zu Unrecht im Gefängnis sitzen, auch wenn man natürlich hier anmerken muss, „es gilt natürlich die Unschuldsvermutung“.

Hier wurden nach unseren Recherchen Menschen, die nicht wissen, wie sie den nächsten Monat überleben sollen, mit vermeintlichen Kreditzusagen gelockt, aber natürlich haben die den Kredit nicht bekommen, aber einen Vertrag mit der WSW Wohnsachwerte Genossenschaft.

Hier muss man dann auch herangehen von Seiten des Insolvenzverwalters, aber wir haben Bedenken, dass die jetzige Insolvenzkanzlei überhaupt in der Lage ist, eine „Kriminalinsolvenz“ aufzuarbeiten. Genau das wollen wir aber für die Anleger, ohne Wenn und Aber. Es kann bitte nicht sein, dass die Anleger dann noch vom Insolvenzverwalter zur Kasse gebeten werden.

Der überwiegende Teil der investierten Genossen wird aus unserer Sicht sogar Prozesskostenhilfe benötigen, um sich gegen die möglichen Forderungen des Insolvenzverwalters zu wehren. Ein Genosse, der keine Rechtsschutzversicherung hat, müsste das aus eigener Tasche bezahlen. Geht nicht!

Zudem müssten sich viele Genossen, nahezu alle, mit ihrem Arbeitgeber streiten, denn der bezahlt nahezu in allen Fällen diesen monatlichen Beitrag.

Ich hoffe, der Insolvenzverwalter erkennt nur im Ansatz, was das für ein Verfahren werden wird. Viele werden denken, „der Bremer haut aber wieder auf den Putz“, aber ich verspreche ihnen, „der Bremer wird recht behalten, denn der weiß, wie das abläuft“. Ganz ehrlich, ich habe mir in der Vergangenheit sehr oft gewünscht, „dass ich nicht recht behalte“, aber es ist eben nicht jeden Tag Weihnachten.

Was wir dann aber einen Witz finden, ist der nachfolgende Absatz in dem uns nun vorliegenden Beschluss:

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weiden i.d. OPf.Ledererstr. 992637 Weiden i.d. OPf.

Zitat Ende

Wie kann man gegen einen Beschluss, als Betroffener, Beschwerde einlegen, wenn der nicht einmal bekannt ist? Diese Logik erschließt sich uns nicht so richtig. Ihnen?

Der uns in der Redaktion vorliegende Beschluss ist vom 31. August 2022, genau deshalb haben wir dem Insolvenzverwalter eine Frist bis zum 14. September 2022  gesetzt den Beschluss zu veröffentlichen.

 

One Comment

  1. Anwalt Samstag, 10.09.2022 at 08:31 - Reply

    Dnke für Ihre Aufklärung und Arbeit

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