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Wöhrl wünscht sich einen gemeinsamen Gläubigervertreter

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Klar aus Sicht der Wöhrl AG, denn mit einem stellvertretend für Vieledann sprechend, ist die Kommunikation viel einfacher……….. und nicht die Rudolf Wöhrl AG muss dann Überzegungsarbeit bei den Anleihegläubigern leisten, sondern der gemeinsame Gläubigervertreter. Ob das dann immer eine gute Lösung für die Anleihegläubiger ist lassen wir dann einmal dahingestellt.

Die Abstimmung zu diesem Vorhaben soll wohl im schriftlichen Verfahren erfolgen, das im Zeitraum zwischen dem 2. udn 4 November 2016, wie man aus dem Unternehmen hört.Die Rudolf Wöhrl AG hatte Anfang September darüber informiert, dass auf der Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen worden war, einen Antrag auf Eröffnung eines sog. Schutzschirmverfahrens beim Insolvenzgericht zu stellen. Mit diesem Schritt wollte die Gesellschaft die Restrukturierung der Unternehmensgruppe vorantreiben. Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens soll nun ein Restrukturierungsplan erstellt werden. Die Anleihegläubiger dürfte hier ein großer Verlust erwarten. Intern hört man, das das Unternehmen einen Schuldenschnitt auf 15% erreichen will bzw. die Laufzeit der Anleihe deutlich verlängern will. Im Raum steht aber immer noch die Mutmaßung, das Wöhrl nicht korrekte Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens gemacht haben soll bevor man die Anleihe herausgegeben hat.

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