Wo war die IG Lombard ?

In der Vergangenheit gab es viele Kontakte zwischen uns und Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath von der IG Lombard. Bereits frühzeitig hatten wir die Verantwortlichen der IG Lombard darauf hingewiesen, dass wir durchaus Möglichkeiten sehen, weiteres zum damaligen Zeitpunkt unbekanntes Vermögen der Beteiligungsgesellschaften wiederzubeschaffen.

Im Rahmen unserer Arbeit der letzten Jahre haben wir Kontakt bekommen zu einem exzellenten Ermittlerteam aus Wien, dass sich auf die Rückführung nicht reell erworbenen Vermögens spezialisiert hat. Interessant fand man das Angebot, aber eine Annahme des Angebotes, was ja im Sinne der Anleger gewesen wäre, gab es nicht. Es wurde nicht einmal der Kontakt gesucht unter Hinweis auf rechtlich ungeklärte Dinge.

Mensch, Herr Dr. Sieprath, erst holt man mal geklautes Vermögen wieder, legt das auf ein Treuhandkonto und dann streitet man sich vielleicht um das erlegte Bärenfell. Von Seiten der IG Lombard gab es jedoch keinerlei Versuch, dieses Thema zu diesem Zeitpunkt überhaupt anzugehen. Ob das im Sinne der Anleger war und ist? Manchmal muss man schnell handeln, um größeren Schaden zu vermeiden.

Davon ausgehend, dass man diesen Weg gegangen wäre und Vermögen sichergestellt hätte, dann hätte man das der Staatsanwaltschaft übergeben können. Das, Herr Peter Stütz und Herr Dr. Sieprath, wäre konstruktives Handeln im Sinne der Anleger gewesen. Dann hätte die IG Lombard einen wirklichen Sinn gehabt. Nun haben Anleger eine Mitgliedsgebühr für die IG bezahlt.

Was, möglicherweise, außer Rechnungen eines Rechtsanwaltes usw. ist denn aus dem Geld bezahlt worden? (man möge mir diesen Sarkasmus verziehen)

Warum wurde das Geld nicht wirklich zur Wiederbeschaffung von Vermögen eingesetzt? Jetzt über ein Jahr später rufen Sie mich dazu an und meinen, „wir sollten da mal darüber reden“.

Mensch, Herr Dr. Sieprath, was glauben Sie, was in den letzten 15 Monaten da alles noch an Vermögen auf die Seite geschafft werden konnte? So helfen Sie den Anlegern der IG Lombard sicherlich nicht. Da sind wir uns dann sicherlich einig. Natürlich gibt es keine Garantie, dass auch Vermögen zurückgekommen wäre, aber bei den Hinweisen, die uns vorlagen, hätte sich das sicherlich gelohnt, dem einmal gezielt nachzugehen.

Und nun die Sache mit dem Gläubigerausschuss, was soll das? Wie kann der Vertrieb, der sicherlich Mitschuld am Verlust der Anleger trägt, die Mehrheit im Gläubigerausschuss stellen?

One Comment

  1. JS Dienstag, 04.04.2017 at 10:41 - Reply

    Zu:
    „Und nun die Sache mit dem Gläubigerausschuss, was soll das? Wie kann der Vertrieb, der sicherlich Mitschuld am Verlust der Anleger trägt, die Mehrheit im Gläubigerausschuss stellen?“

    Weil über 60 % des Kapital hat den Beiden die Vollmacht gegeben hat. Mit der Nr. 3 waren es 85 %. Weisen die den Vermittler die „Falschberatung“ gerichtsfest nach, dann verklagen Sie Ihren Vermittler

    Und: egal wo Geld eingetrieben wird es muss auf das Treuhandkonto des Verwalters (nicht der Staatsanwaltschaft). Der Verwalter ist Herr des Verfahrens und der Verteilt es – in einigen Jahren – mit einem festen %-satz auf alle angemeldeten Forderungen. Und bei ihrem heißen Tipp noch Geld zurück zu holen, wenden Sie sich an den Insolvenzverwalter. Wenn Sie den überzeugen wird er sicherlich einen Auftrag erteilen.

    Liber Kommentator JS.
    Sie schaffen es immer wieder mich in Erstaunen zu versetzen, und manchmal auch den Kopf zu schütteln, wie in diesem Fall. Sie müssen einfach mal den Artikel richtig lesen und das Alles zeitlich auch einordnen. Es geht hier nicht um einen Auftrag, ich habe keine Detektei. Es geht darum (ging darum) für die Anleger mögliches noch vorhandenes Vermögen zu sichern, das zu einem Zeitpunkt….und jetzt aufgepasst zum mitlesen udn nachdenken………….als es noch keinen Insolvenzverwalter gab in dem gesamten Vorgang. Es sollte auch Ihnen klar sein, das die größten Chancen einen Dieb zu fangen dann bestehen, wenn ich ihn gerade ertappt habe. 1,5 Jahre später hat der die Beute vielleicht schon ausgegeben. Hier hat die IG Lombard ganz klar eine Chance vertan. Natürlich wäre dann auch weniger Geld für Rechtsanwälte usw. da gewesen, könnte man jetzt sarkastisch anmerken. Das was die IG Lombard macht ist außer Eigenschutz für den Vertrieb nun wirklich gar nichts und das verdammt nochmals erneut mit dem Geld der Anleger. Unglaublich, das ist so als wenn ich dem Schuldigen noch den Prozess und den Anwalt bezahle.Fragen Sie doch mal Herrn Dr. Sieprath, ob er jemals einen der „50 Vertriebler“ der IG verklagt hat? Im Sinne der Anleger wäre er sicherlich nahezu verpflichtet zu prüfen, ob einer der Vermittler möglicherweise nicht korrekt beraten hat.

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