Wo bleibt der Gewinn für die Anleger Herr Feig? FLEX Fonds Objektgesellschaft 32 GmbH & Co. KG

Ein nicht gedeckter Fehlbetrag, egal wie hoch, macht sich in keiner Bilanz gut. Vor allem wenn der dann erstmalig zu verzeichnen ist, denn dann hat man als Anleger schon so seine Bedenken, wie das dann wohl weitergehen mag mit diesem Fondsmanagement.

FLEX Fonds Objektgesellschaft 32 GmbH & Co. KG

Schorndorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 740.282,00 756.777,00
I. Sachanlagen 740.282,00 756.777,00
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 740.282,00 756.777,00
B. Umlaufvermögen 3.565,45 11.599,86
I. Guthaben bei Kreditinstituten 3.565,45 11.599,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.320,00 2.570,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 19,02 19,02
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 19,02 19,02
Bilanzsumme, Summe Aktiva 746.186,47 770.965,88

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 342.528,34 328.587,59
I. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter 0,00 595,00
II. Kapitalanteile der Kommanditisten 327.992,59 309.519,74
III. Jahresüberschuss 14.535,75 18.472,85
B. Rückstellungen 1.300,00 1.300,00
1. sonstige Rückstellungen 1.300,00 1.300,00
C. Verbindlichkeiten 402.358,13 441.078,29
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 392.208,54 404.926,21
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.150,00 35.150,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 999,59 1.002,08
Bilanzsumme, Summe Passiva 746.186,47 770.965,88

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde unter Beachtung der generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§ 264a HGB i.V.m. §§ 264 bis 288 HGB) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den Bestimmungen der §§ 265, 266 und 275 HGB i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

Die FLEX Fonds Objektgesellschaft 32 GmbH & Co. KG, Schorndorf (kurz: Gesellschaft) ist eine kleine Kommanditgesellschaft i.S.v. § 264a Abs. 1 HGB i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft hat teilweise von den Aufstellungserleichterungen für kleine Personenhandelsgesellschaften Gebrauch gemacht.

Kapitalanteile zweier Minderheitsgesellschafter weisen aufgrund aufgelaufener bilanzieller Verluste einen negativen Saldo aus. Dies spiegelt sich in der Bilanz in einem „nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrag“ der Kommanditisten in Höhe von EUR 19,02 nieder.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und – soweit abnutzbar – um planmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 HGB vermindert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen sind im Berichtsjahr nicht vorgenommen worden. Die Laufzeit der Forderungen beträgt weniger als ein Jahr.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Erforderliche Wertberichtigungen sind im Berichtsjahr vorgenommen worden. Die Laufzeit der Forderungen beträgt weniger als ein Jahr.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nennwerten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Sämtliche Rückstellungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Die Kapitalanteile der Kommanditisten gliedern sich wie folgt:

Festkapital (Haftkapital und Kapitalrücklage) Kapitalkonten I
EUR
Variables Kapital Entnahmen/ Ergebniskonto Kapitalkonto II
EUR
Kapitalanteile der Kommanditisten
EUR
Stand 01.01.2015 325.000,00 2.973,57 327.973,57
sonstige Einlage
Entnahmen
Jahresüberschuss 14.535,75 14.535,75
Stand 31.12.2015 325.000,00 17.509,32 342.509,32

Verbindlichkeitenspiegel per 31. Dezember 2015

Bilanzposten Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2015
EUR
kleiner 1 Jahr
EUR
größer 1 Jahr kleiner 5 Jahre
EUR
größer 5 Jahre
EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 392.208,54 13.421,68 60.806,19 317.980,67
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.150,00 9.150,00 0,00 0,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 999,59 999,59 0,00 0,00
402.358,13 23.571,27 60.806,19 317.980,67

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 999,59.

IV. Sonstige Angaben

Die ins Handelsregister eingetragene Hafteinlage beträgt zum Bilanzstichtag Euro 5.550,00.

Persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die GF Beteiligungs-GmbH, Schorndorf (Stammkapital EUR 25.564,59). Die persönlich haftende Gesellschafterin ist an der Gesellschaft ohne Einlage beteiligt. Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgt durch deren Geschäftsführer:

– Herr Gerald Feig, Kaufmann, Lorch

– Herr Ralph Pawlik, Kaufmann, Eichenau, bis 20. Januar 2015

– Herr Kai Sirringhaus, Kaufmann, Stuttgart, bis 20. Januar 2015

– Herr Achim Bauer, Kaufmann, Schorndorf

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist von der Führung der Geschäfte ausgeschlossen.

Die Komplementärin sowie der geschäftsführende Kommanditist sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Zur Geschäftsführung berechtigt war im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 der Kommanditist Herr Gerald Feig, Vorstand, Schorndorf.

 

Schorndorf, den 8. März 2016

Gerald Feig

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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