diebewertung.de: Herr Blazek, der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 23. September 2026 (III ZB 7/25) eine wichtige Entscheidung im Wirecard-Komplex getroffen. Ist das ein schwarzer Tag für die geschädigten Anleger?
Daniel Blazek:Für die betroffenen Anleger ist diese Entscheidung sicherlich enttäuschend. Viele haben gehofft, mögliche Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer im Rahmen eines gemeinsamen Musterverfahrens klären zu können. Der BGH hat diesem Weg unter Anwendung des früheren Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes nun eine Absage erteilt. Das bedeutet aber ausdrücklich nicht, dass Wirtschaftsprüfer grundsätzlich von einer Haftung befreit wären.
diebewertung.de: Warum können Wirtschaftsprüfer nicht einfach gemeinsam mit anderen Beteiligten im Musterverfahren in Anspruch genommen werden?
Daniel Blazek: Der entscheidende Punkt ist die rechtliche Einordnung des Bestätigungsvermerks. Nach Auffassung des BGH handelt es sich dabei nicht um eine öffentliche Kapitalmarktinformation im Sinne der damals geltenden gesetzlichen Vorschriften. Deshalb können entsprechende Haftungsfragen nicht auf diesem Weg gebündelt werden. Das ist eine verfahrensrechtliche Entscheidung, keine abschließende Entscheidung über eine mögliche materielle Haftung.
diebewertung.de: Bedeutet das, dass betroffene Anleger jetzt individuell klagen müssen?
Daniel Blazek: Soweit Ansprüche gegen Abschlussprüfer nicht über das betreffende Musterverfahren verfolgt werden können, müssen alternative rechtliche Wege geprüft werden. Dazu können Individualklagen gehören. Entscheidend sind allerdings die konkreten Anspruchsgrundlagen, die Beweislage und die persönlichen Umstände des jeweiligen Anlegers. Eine pauschale Empfehlung wäre deshalb unseriös.
diebewertung.de: Welche Rolle spielen dabei die Kosten? Viele Wirecard-Anleger haben bereits erhebliche Summen verloren.
Daniel Blazek: Die Kostenfrage ist von erheblicher Bedeutung. Ein individuelles Verfahren kann zusätzliche finanzielle Risiken mit sich bringen. Anleger sollten deshalb vor einer Klage prüfen lassen, wie ihre Erfolgsaussichten einzuschätzen sind, welche Beweise vorliegen und ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt. Eine sorgfältige wirtschaftliche Abwägung gehört zu jeder seriösen Rechtsberatung.
diebewertung.de: Müssen Betroffene jetzt besonders auf mögliche Verjährungsfristen achten?
Daniel Blazek: Unbedingt. Die Frage der Verjährung muss für jeden Anspruch gesondert geprüft werden. Dabei ist insbesondere zu klären, welche Maßnahmen bisher zur Hemmung der Verjährung ergriffen wurden und welche Auswirkungen die aktuelle Entscheidung darauf hat. Anleger sollten keinesfalls automatisch davon ausgehen, dass ihre Ansprüche durch die Beteiligung an einem Musterverfahren dauerhaft gesichert sind.
diebewertung.de: Zeigt diese Entscheidung nicht auch Schwächen beim kollektiven Anlegerschutz in Deutschland?
Daniel Blazek: Die Entscheidung macht deutlich, dass kollektive Rechtsschutzinstrumente gesetzlich definierte Grenzen besitzen. Ob diese Grenzen im Interesse eines wirksamen Anlegerschutzes sachgerecht sind, ist eine berechtigte rechtspolitische Frage. Gerade bei großen Kapitalanlageskandalen besteht das Bedürfnis, vergleichbare Haftungsfragen effizient und kostenschonend klären zu können.
diebewertung.de: Herr Blazek, was würden Sie Wirecard-Geschädigten nach dieser Entscheidung empfehlen?
Daniel Blazek: Betroffene sollten ihre individuelle rechtliche Situation zeitnah überprüfen lassen. Dazu gehören mögliche Anspruchsgegner, die bisherige Verfahrensgeschichte, vorhandene Beweismittel, Verjährungsfragen und das Kostenrisiko. Wichtig ist, keine übereilten Entscheidungen zu treffen, aber auch keine rechtlich relevanten Fristen zu versäumen.
Redaktionelles Fazit
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist für zahlreiche Wirecard-Geschädigte ein weiterer Rückschlag. Sie macht deutlich, dass selbst bei einem der größten deutschen Finanzskandale die Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche kompliziert bleibt.
Allerdings hat der BGH keineswegs entschieden, dass Wirtschaftsprüfer generell nicht haften können. Er hat vielmehr die Grenzen des früheren Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes präzisiert.
Für die Anleger bleibt die entscheidende Frage, auf welchem rechtlichen Weg sie mögliche Ansprüche noch erfolgreich durchsetzen können.
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