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BaFin warnt vor Vortex Street Fund Limited: Angebliche OpenAI-Aktien im Visier der Finanzaufsicht

Didgeman (CC0), Pixabay
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29. Oktober 2026 – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Anlageangeboten der angeblichen „Vortex Street Fund Limited“. Über die Internetseite vortex-street.com werden unter anderem vermeintliche Aktien im Zusammenhang mit einem angeblichen Börsengang des KI-Unternehmens OpenAI angeboten. Die Finanzaufsicht vermutet unerlaubte Finanz- und Wertpapierdienstleistungen und spricht ausdrücklich von einem Identitätsmissbrauch.

Angebliche OpenAI-Aktien sollen Anleger anlocken

Besonders auffällig ist das Angebot vermeintlicher OpenAI-Aktien. Die Bekanntheit des Unternehmens hinter ChatGPT könnte gezielt genutzt werden, um bei potenziellen Investoren Interesse zu wecken.

Dabei sollten Anleger beachten, dass die bloße Werbung mit einem bekannten Unternehmensnamen keineswegs bedeutet, dass tatsächlich entsprechende Aktien angeboten oder erworben werden können.

Nach Angaben der BaFin besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Plattform ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

Zudem weist die Behörde ausdrücklich auf einen Identitätsmissbrauch hin. Die auf der Internetseite verwendeten Unternehmensangaben sind deshalb mit besonderer Vorsicht zu betrachten.

Keine nachgewiesene Erlaubnis der Finanzaufsicht

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Zulassung. Auch für Kryptowerte-Dienstleistungen gelten regulatorische Anforderungen.

Die BaFin veröffentlicht regelmäßig Warnungen vor Anbietern, bei denen der Verdacht besteht, dass sie ohne die erforderliche Erlaubnis tätig sind.

Ihre aktuelle Warnung zu Vortex Street Fund Limited stützt die Finanzaufsicht auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 18 Absatz 3 Satz 1 Wertpapierprospektgesetz.

Was sollten betroffene Anleger beachten?

Wer bereits Geld an die Betreiber überwiesen hat, sollte sämtliche Vertragsunterlagen, Zahlungsnachweise und die bisherige Kommunikation sichern.

Weitere Einzahlungen sollten unterbleiben, bis die Seriosität des Angebots und die tatsächlichen Vertragsverhältnisse geklärt sind.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn angebliche Berater zusätzliche Zahlungen verlangen, beispielsweise für Steuern, Freischaltungen oder die Auszahlung vermeintlicher Gewinne.

Unser Fazit

Die Warnung vor Vortex Street Fund Limited zeigt, wie bekannte Technologieunternehmen als vermeintliche Türöffner für zweifelhafte Anlageangebote genutzt werden können.

Gerade das große öffentliche Interesse an künstlicher Intelligenz macht angebliche Beteiligungsmöglichkeiten besonders attraktiv.

Für Anleger gilt deshalb: Ein bekannter Unternehmensname ersetzt weder eine überprüfbare Anbieteridentität noch einen rechtlich nachvollziehbaren Erwerb von Wertpapieren.

Die BaFin hat mit ihrer Warnung vom 29. Oktober 2026 ein deutliches Signal gesetzt. Ob und in welchem Umfang bereits Anleger geschädigt wurden, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

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