Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der deutschen Solarbranche treffen ein weiteres Unternehmen: Für die GreenSun Germany GmbH aus Offenbach am Main hat das Amtsgericht am 29. Oktober 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Für Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner stellt sich nun die Frage, wie es mit dem Anbieter von Photovoltaiktechnik und Stromspeichern weitergeht.
Was macht die GreenSun Germany GmbH?
Die GreenSun Germany GmbH ist ein Unternehmen, das sich insbesondere mit dem Handel und Vertrieb von Produkten rund um die Solarenergie beschäftigt.
Zum Geschäft gehören Solarmodule, Photovoltaikzubehör, Stromspeicher, Wechselrichter und weitere technische Komponenten für die private und gewerbliche Energieversorgung.
Über einen eigenen Onlineshop wurden unter anderem Produkte für die dezentrale Stromerzeugung und Speicherung angeboten. Das Unternehmen arbeitete dabei mit verschiedenen Herstellern aus der internationalen Solarbranche zusammen.
Die Gesellschaft wurde ursprünglich 2008 gegründet und ist heute unter der Handelsregisternummer HRB 99045 beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen.
Der satzungsmäßige Unternehmensgegenstand umfasst neben dem Import und Export von Solartechnik auch weitere Handels- und Dienstleistungsbereiche.
Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 29. Oktober 2026 unter dem Aktenzeichen 8 IN 918/26 die vorläufige Verwaltung des Gesellschaftsvermögens angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Michael Verhoeven von der Horizon-re GmbH in Frankfurt am Main bestellt.
Verfügungen der GreenSun Germany GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Darüber hinaus wurde dieser ermächtigt, Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.
Als Geschäftsführerin der Gesellschaft wird Yan Yang genannt.
Was bedeutet das für Kunden?
Gerade beim Onlinehandel mit Photovoltaikprodukten können Insolvenzantragsverfahren erhebliche Auswirkungen haben.
Kunden, die bereits Ware bezahlt, aber noch keine Lieferung erhalten haben, sollten ihre Bestellungen und Zahlungsnachweise sichern.
Auch bei Gewährleistungsansprüchen, Rückerstattungen und offenen Lieferungen können sich Schwierigkeiten ergeben.
Allerdings bedeutet die vorläufige Insolvenzverwaltung nicht automatisch, dass der Geschäftsbetrieb eingestellt wurde oder bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet ist.
Solarbranche unter wirtschaftlichem Druck
Der Fall zeigt erneut, welchen wirtschaftlichen Herausforderungen Unternehmen im Photovoltaikhandel ausgesetzt sein können.
Schwankende Einkaufspreise, intensiver Wettbewerb, hohe Lagerbestände und sinkende Handelsmargen können insbesondere kleinere und mittelständische Anbieter belasten.
Ob solche Faktoren tatsächlich zur wirtschaftlichen Situation der GreenSun Germany GmbH beigetragen haben, ist bislang nicht bekannt.
Wie geht es weiter?
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftlichen Verhältnisse untersuchen und prüfen, ob eine Fortführung oder Sanierung des Unternehmens möglich ist.
Zu den konkreten Insolvenzursachen, zur Höhe der Verbindlichkeiten und zur Zahl betroffener Kunden liegen bislang keine gesicherten Angaben vor.
Für Kunden und Geschäftspartner bleibt entscheidend, ob laufende Bestellungen noch erfüllt werden können und welche Perspektiven für die Gesellschaft bestehen.
Amtsgericht Offenbach am Main, Aktenzeichen 8 IN 918/26, Beschluss vom 29. Oktober 2026.
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