Wichtige Hinweise für Geschädigte der BWF-Stiftung

Published On: Freitag, 02.09.2016By Tags: , , , ,

Im Zusammenhang mit dem Skandal um die BWF-Stiftung ergeben sich für die Geschädigten wichtige Besonderheiten.

Mit Beschluss vom 26. März 2015 hat das Amtsgericht Charlottenburg die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BDT e.V.) angeordnet. Hierbei geht es um den Skandal um die BWF-Stiftung. Doch warum richtet sich das Insolvenzverfahren gegen den BDT e.V.? Und welche Besonderheiten ergeben sich hieraus für die Geschädigten?

Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem BDT e.V. und BWF-Stiftung?

 Der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. ist ein eingetragener Verein. Er ist rechtsfähig, kann also selbst Rechte und Pflichten begründen. Insbesondere kann der BDT e.V. selbstständig Verträge mit Dritten eingehen. Als eingetragener Verein ist der BDT e.V. auch insolvenzfähig, über sein Vermögen kann also ein Insolvenzverfahren stattfinden.

Die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stiftung) ist dagegen eine unselbständige Stiftung und damit nicht rechtsfähig. Über das Vermögen einer unselbständigen Stiftung kann daher auch kein eigenständiges Insolvenzverfahren stattfinden. Deswegen ist die BWF-Stiftung auch nicht in dem Gerichtsbeschluss über die vorläufige Insolvenzverwaltung des BDT e.V. erwähnt. Gleichwohl betrifft die vorläufige Insolvenz des BDT e.V. auch die BWF-Stiftung, da die BWF-Stiftung rechtlich gesehen lediglich ein unselbstständiger Teil des BDT e.V. ist.

BWF-Stiftung konnte keine Verträge abschließen

Als unselbständige Stiftung kann die BWF-Stiftung selbst kein Vermögen erwerben oder Verbindlichkeiten haben. Das heißt, die BWF-Stiftung konnte beispielsweise selbst nicht Verträge über den Erwerb von Gold abschließen, sondern der BDT e.V. hat diese als Treuhänder der Stiftung abgeschlossen. Das Vermögen der BWF-Stiftung ist rechtlich gesehen Teil des Vermögens des sogenannten Stiftungsträgers (hier: BDT e.V.), der dieses Vermögen als sog. „Sondervermögen“ getrennt vom eigenen Vermögen verwaltet. Aus diesem Grund wird das Vermögen der BWF-Stiftung, das von dem BDT e.V. treuhänderisch verwaltet wird, von dem vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen des BDT e.V. umfasst.

Geschädigte müssen Ansprüche gegen BDT e.V. richten

Im konkreten Fall bedeutet das:

  • Die BWF-Stiftung kann selbst keine Verbindlichkeiten haben. Sollten Sie Forderungen haben, richten sich diese gegen den BDT e.V.
  • Vermögen des BDT e.V. könnte teilweise der BWF-Stiftung als Sondervermögen zuzuordnen sein. Folge wäre, dass dieses Vermögen in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des BDT e.V. ausgesondert, das heißt an den tatsächlichen Eigentümer zurückgegeben werden müsste. Wem ein solches Aussonderungsrecht zustehen würde, ist aufgrund der Vielzahl noch zu prüfender Verträge und Sachverhalte noch unklar. Es gibt aber bereits jetzt erhebliche Zweifel daran, dass sich der BWF-Stiftung überhaupt noch Sondervermögen zuordnen lässt.

Vermutlich größter Finanzskandal mit Gold in der Geschichte der Bundesrepublik

Zwischen August 2011 und Januar 2015 hatte die BWF von rund 6 500 Kleinanlegern mehr als 57 Mio. Euro eingesammelt. Überwiegend über Vermittler, die bis zu 20 Prozent Provision kassierten. In Hochglanzprospekten bewarb die Stiftung ihr Konzept. Anlegern bot sie an, Gold zu erwerben. Das Besondere: Das Gold sollte die BWF kostenfrei einlagern, um es dann nach einer vertraglich festgelegten Laufzeit zu einem garantierten Rückkaufpreis auszuhändigen – unabhängig vom Goldkurs. Bis zu 180 Prozent Rendite wurden garantiert. Die, behauptete die BWF, wolle sie erwirtschaften, indem sie Handel mit Juwelieren betrieb. Denn Juweliere, so das Märchen, würden oft nicht schnell genug an Gold für ihren Schmuck kommen, weshalb sie bereit seien, mehr als den üblichen Goldpreis zu zahlen. Das Gold lagerte angeblich in Deutschland. Bei einer Razzia am 25. Februar 2015 im Königsweg 5 in Berlin Zehlendorf stellte sich jedoch heraus, dass 95 Prozent der dort in einem unterirdischen Tresor eingelagerten Goldbarren nur hohle Attrappen waren. Laut des Berliner Staatsanwaltssprechers Martin Steltner nur „mit Gold ummanteltes Kupfer“.

11 Comments

  1. derPrüfer Sonntag, 16.10.2016 at 09:10 - Reply

    Neue, für uns überraschende Entwicklung in unserem BWF-Fall: Vor einigen Tagen erhielten wir von unserem Anwalt, bei dem die BWF-Akte längst geschlossen ist, eine Mail mit dem Anhang der nun doch vom Amtsgericht genehmigten Forderung in der Insolvenzsache BWF. Immerhin wurde der Schaden, bis auf einige Kleinigkeiten, nun anerkannt. Wie es weitergeht, bleibt natürlich weiterhin offen. Aber nun besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit (und Hoffnung), dass wir auf dem Weg der Insolvenz vielleicht doch noch eine wenn auch nur kleine Wiedergutmachung erhalten.

  2. Telepathie Sonntag, 04.09.2016 at 13:55 - Reply

    Diese Geschichte ist echt der Knaller hier. Das Konstruckt der vielen Menschen die daran beteiligt sind ist ja geschickt eingefädelt und das kuriose ist, das am Ende keiner belangt werden kann, weil das Geld wahrscheinlich schon längst sonst wo ist.
    Vermittler waschen sich mit Unschuld und niemand kann zur Rechenschaft gezogen werden wie es scheint. Supa!
    Falschberatung? Vermittler haben ja angeblich keine Risiken gesehen und fühlen sich selber betrogen. Stimmt das wirklich?
    Wie sieht es aus mit den Prognosen für Anleger einen Anwalt einzuschalten? Ohne Rechtsschutz ist das auch ein teures Vergnügen wenn man nicht sicher sein kann, daß der Ausgang positiv ist.

  3. Yogi Sonntag, 04.09.2016 at 12:03 - Reply

    Ich kann die Kommentare zu diesem Bericht nicht nachvollziehen!
    Ich als Geschädigter im Insolvenzverfahren der BWF habe beim Insolvenzverwalter meine Forderung angemeldet. Wenn es nun heißt, die hätten bei der BDT e.V. angemeldet werden müssen, würde ich davon ausgehen, entsprechenden Bescheid diesbezüglich zu bekommen. Habe ich nicht.
    Desweiteren soll viel Geld bei Nikolaos Papakostas gelandet sein. Hierüber muß es Transferbelege geben. Wenn dem so ist, sollte dieser vorgeladen werden, um ihn nach dem Geld zu befragen. Wenn besagter Herr verschwunden ist, erwarte ich eine internationale Fahndung und Herr Saik bleibt in Untersuchungshaft.

    • bwfanleger Sonntag, 04.09.2016 at 13:55 - Reply

      Herrn Papakostas in der Schweiz zu ermitteln sollte kein großes Problem sein und er sollte hierzu eine Aussage machen und ich gebe Yogi absolut Recht, anhand von Belegen sollte die Transaktion an Yanamoto belegbar sein. Oder kam Herr Saik mit dem großen Geldkoffer in die Schweiz ???
      In meinen Augen liest sich das so, als wenn sich zwei große Idioten gefunden haben – das ganze wäre mittlerweile echt witzig – wenn es nicht um so viel Geld gehen würde.

    • Niki Sonntag, 04.09.2016 at 14:07 - Reply

      Anwalt Kübler… ist der Isolvenzverwalter des Bundes Deutscher Treuhansstiftung, unter dem Titel BDT. finde ich jedenfalls in seinem Gläubigerinfaormationssystem alle Auskünfte zum Insolvenzverfahren.
      Zum Geldtransfer an Herrn Papakostas aus der Märchenwelt stimme ich Ihnen zu!

    • derPrüfer Sonntag, 04.09.2016 at 18:49 - Reply

      Wir bzw. unser Anwalt haben die schriftliche Ablehnung unserer Forderung erhalten (als BWF-Geschädigte), allerdings ohne Begründung.
      Ich gehe davon aus, dass es bei allen anderen BWF-Anlegern auch so war. Was ich auch nicht verstehe, ist das Fehlen eines Hinweises, diese Forderung nun bei BDT anzumelden!

  4. derPrüfer Samstag, 03.09.2016 at 09:01 - Reply

    Wir als BWF-Geschädigte haben die Sache durch einen Vergleich mit dem betroffenen Berater beendet. Zuvor war der von unserem Anwalt vorgebrachte Antrag auf Rückzahlung vom BWF-Insolvenzverwalter abgelehnt worden. Nach Aussage unseres Anwalts gibt es für BWF-Geschädigte wohl kaum eine Chance auf Wiedergutmachung!

    • Fritz Samstag, 03.09.2016 at 11:15 - Reply

      Hallo Herr „Prüfer“!
      Immer dieselbe Leier von Ihnen.
      Wie viele Euros haben Sie den in „Gold“ anlegt gehabt?
      Wie viele Euros hat Ihnen der Vermittler zurücküberwiesen?
      (seine Provision??)
      Hat er nur Ihnen (freiwillig) das Geld überwiesen oder allen anderen auch
      denen er das nicht BAFIN-KONFORME Anlageprodukt unterbreitet hat?

      Lassen Sie mich mal raten!!
      10000 bis 20000 angelegt – 2000 bis 5000 zurückbekommen.
      Richtig?
      Also einen Betrag der keinen unbedingt gleich „umbringt“.

      Erklären Sie mir bitte, ob und wie Sie sich mit Ihrem Vermittler
      bei einen schönen 6-stelligen Betrag geeinigt hätten.
      Wahrscheinlich auch ganz einfach (so wie Sie immer schreiben)!

      • derPrüfer Samstag, 03.09.2016 at 17:47 - Reply

        Immer mit der Ruhe! Wir hatten immerhin 40.000 Euro angelegt und haben „nur“ 15.000 Euro von unserem Berater erstattet bekommen. Es war eine einfache Abwägung: einen Betrag sicher wieder in die Hand zu bekommen oder vor Gericht zu gehen mit allen zu erwartenden Risiken. Uns zumindest war mit dem Ausgleich insofern geholfen, als dass wir nun die ganze Sache abschließen konnten. 27.000 Euro Lehrgeld (es kamen noch rund 2.000 Euro Anwaltskosten hinzu) sind zugebenermaßen ein bisschen viel, aber wir haben es so gemacht. Unser Berater war mit der Aussicht auf einen vielleicht für ihn viel kostspieligeren Prozessgang schließlich einsichtig genug. Ob Sie, Herr „Fritz“, das Risiko eingehen, vielleicht bei einem ungünstigen Prozessausgang noch mehr Geld zu verlieren, bleibt Ihre Sache. Ich wollte einfach nur eine von mehreren Möglichkeiten aufzeigen, wie man in dieser vertrackten BWF-Geschichte vielleicht doch noch etwas Positives erreichen kann!

        • Tom Samstag, 03.09.2016 at 23:10 - Reply

          Hallo Herr Prüfer!

          Dann hatten sie wohl Glück mit ihrem Berater, es gibt jedoch auch andere, die jegliche Schuld von sich weisen. Und nach der letzten aktuellen Insolvenz eines österr. Finanzvertriebes ist wohl gar nichts mehr mit einem Vergleich mit irg.einem Berater..

          Tom

  5. derPrüfer Samstag, 03.09.2016 at 08:23 - Reply

    Wir als Geschädigte der BWF-Stiftung haben unser Verfahren durch einen Vergleich mit dem betroffenen Berater abgeschlossen, nachdem unsere von einem Anwalt vorgebrachte Forderung vom Insolvenzverwalter der BWF-Stiftung wie wohl bei allen BWF-Anlegern abgelehnt wurde. Nach Aussage unseres Anwalts gibt es nach Sachlage faktisch keine Chance auf Wiedergutmachung. Ob dies nur auf BWF-Anleger zutrifft, können wir nicht sagen.

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